Zusammenfassung
Der Begriff EUREGIO bezeichnet die institutionalisierte grenzübergreifende Zusammenarbeit regionaler und lokaler Körperschaften beiderseits einer Staatsgrenze. Am Fallbeispiel der EUREGIO Egrensis untersucht der Autor exemplarisch die grenzüberschreitende Kooperation des Freistaates Bayern.
- 5–8 Vorbemerkung 5–8
- 11–11 1 Einführung 11–11
- 14–15 3 EUREGIOs 14–15
- 16–18 411 Europarat 16–18
- 24–24 42 Fazit 24–24
- 36–37 6 Schlussfazit 36–37