Die völkerrechtliche Bewertung des militärischen Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan um Berg-Karabach
Das Krisenmanagement durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die OSZE
Zusammenfassung
Die Arbeit hat die völkerrechtliche Qualifizierung des Konflikts um Berg-Karabach sowie das Konzept des Krisenmanagements durch die Europäische Union, die Vereinten Nationen und die OSZE zum Gegenstand. Vor diesem Hintergrund wird die Frage der Selbstbestimmung der armenischen Minderheit in Berg-Karabach diskutiert.
Der militärische Konflikt in Berg-Karabach hat 1988 aufgrund des armenischen Angriffs in Aserbaidschan zwecks Gebietserwerbs begonnen. Die militärischen Handlungen wurden aufgrund einer Waffenstillstandsvereinbarung im Jahr 1994 beendet. Seit dieser Zeit befinden sich Berg-Karabach und die sieben Nachbarregionen unter armenischer militärischer Besetzung, auch wenn der UN-Sicherheitsrat in vier Resolutionen einen sofortigen Rückzug armenischer Streitkräfte aus Aserbaidschan gefordert hat. Eine derartige Besetzung verletzt das Völkerrecht, ein daraus entstandenes Regime darf nicht als völkerrechtskonform anerkannt werden. Eine Anerkennung von Berg-Karabach als Teil Armeniens oder als ein selbständiger Staat ist völkerrechtswidrig und ist deshalb bisher von keinem Staat erfolgt. Ebenso kann im Falle von Berg-Karabakh aufgrund der Verstöße gegen das Völkerrecht die Effektivitätsdoktrin nicht angewendet werden. Die Arbeit schließt mit dem einzigen möglichen Vorschlag der Wiederherstellung der territorialen Integrität Aserbaidschans und der Ausübung des Autonomierechts durch die armenische Minderheit in Berg-Karabach.
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- 5–8 Editorial 5–8
- 9–14 Danksagung 9–14
- 17–18 Einführung 17–18
- 31–32 3) Flüchtlinge 31–32
- 34–36 5) Kriegsfolgen 34–36
- 36–36 8. Zusammenfassung 36–36
- 100–102 9. Zusammenfassung 100–102
- 103–106 1. Europarat 103–106
- 108–108 2) UN-Generalversammlung 108–108
- 108–109 3. Die OSZE 108–109
- 109–112 4. Die EU 109–112
- 112–112 5. Die NATO 112–112
- 112–113 6. Die WEU 112–113
- 113–113 1) Die GUS 113–113
- 117–117 9. Zusammenfassung 117–117
- 118–148 IV. Künftiges Krisenmanagement der VN und der EU im Rahmen der ESVP und der OSZE im Konflikt 118–148
- 118–121 1. Problemaufriss 118–121
- 122–123 1) UN-Sicherheitsrat 122–123
- 123–124 2) UN-Generalversammlung 123–124
- 124–125 4. Europarat 124–125
- 125–125 1) Die OSZE 125–125
- 155–166 Literaturverzeichnis 155–166