Fremdbestimmte Steuerwirkungen bei Personen- und Kapitalgesellschaften
Erscheinungsformen und Implikationen aus Sicht der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Zusammenfassung
Werden von einer Gesellschaft ausgelöste Steuerwirkungen nicht von allen Gesellschaftern nach Maßgabe der Beteiligungsquoten und von einzelnen Gesellschaftern verursachte Steuerwirkungen nicht ausschließlich von diesen getragen, wird die individuelle Steuerlast einzelner Wirtschaftssubjekte von Dritten beeinflusst. Diese sogenannte fremdbestimmten Steuerwirkungen führen zu interpersonalen Belastungsverschiebungen innerhalb der Gesellschaft, was nicht nur systemwidrig ist, sondern auch ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial unter den Gesellschaftern hervorruft. In der vorliegenden Abhandlung werden bei Personen- und Kapitalgesellschaften auftretende fremdbestimmte Steuerwirkungen einerseits grundlegend, andererseits mit Bezug auf das derzeit geltende Steuerrecht aus Sicht der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre analysiert und quantifiziert. Anschließend entwickelt der Autor eine geschlossene Konzeption zum Umgang mit fremdbestimmten Steuerwirkungen. Die Konzeption umfasst sowohl kautelarjuristische als auch steuergestaltende Maßnahmen. Schließlich werden normative Implikationen im Sinne einer alternativen, drittwirkungsbefreiten Ausgestaltung des aktuellen Steuerrechts aufgezeigt.
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- 2–8 Titelei 2–8
- 11–18 Inhaltsverzeichnis 11–18
- 29–46 A Einführung 29–46
- 194–196 4.3 Zusammenfassung 194–196
- 196–209 4.4 Quantifizierung 196–209
- 209–212 5 Zwischenergebnis 209–212
- 245–296 4.2 Ausgleichszahlungen 245–296
- 314–316 4.4 Pooling 314–316
- 318–320 6 Zwischenergebnis 318–320
- 321–323 1 Überblick 321–323
- 323–324 2.1 Vorgehensweise 323–324
- 339–340 2.4 Zusammenfassung 339–340
- 340–341 3.1 Überblick 340–341
- 352–353 3.4 Zusammenfassung 352–353
- 353–354 4 Zwischenergebnis 353–354
- 355–362 F Schlussbetrachtung 355–362
- 360–362 2 Ausblick 360–362
- 363–392 Anhang 363–392
- 393–442 Literaturverzeichnis 393–442
- 443–452 Entscheidungsregister 443–452