Zusammenfassung
Die verschiedenen Konzepte von Governance befürworten für die Ordnung und Erledigung öffentlicher Angelegenheiten dem Prinzip nach eine erweiterte, nicht durch Repräsentation vermittelte Partizipation der Betroffenen und eine Kooperation der Institutionen hoheitlicher Herrschaft und Verwaltung mit sozialen Kräften, in denen Gemeinschaftsbelange und Interessen organisiert sind. Die deskriptive und analytische Fruchtbarkeit eines Konzepts von Governance für die Staats‐ und Verwaltungswissenschaften sowie die normative und dogmatische Verwendung und Richtigkeit des Konzepts für das Staats‐ und Verwaltungsrecht und das Europa‐ und Völkerrecht müssen unterschieden werden und sind in diesem Werk kritisch diskutiert worden.
Der Text gibt einen Vortrag wieder, den der Verfasser auf Einladung des „Münchner Centrums für Governance-Forschung“ am 1. Februar 2010 im „Center for Advanced Studies“ der LMU gehalten hat.
Peter Badura lehrte seit 1970 bis zu seiner Emeritierung an der LMU – München, wo er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechts‐ und Staatsphilosophie innehatte.
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