Arbeit auf Abruf i. S. d. § 12 Absatz 1 Satz 1 TzBfG
Eine Betrachtung der kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeit unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04
Zusammenfassung
Mit seinem Aufsehen erregenden Urteil vom 7. Dezember 2005 hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts neue Eckdaten der Arbeitszeitflexibilisierung festgelegt. Daran anknüpfend liefert die Untersuchung eine Grundlagenstudie über das für die Praxis wichtige Gestaltungsinstrument der Arbeit auf Abruf im Sinne von § 12 Abs. 1 S. 1 TzBfG. Nach einer Abgrenzung des Regelungsbereichs ist das Kernstück der Untersuchung den Möglichkeiten der individualvertraglichen Vereinbarung des Abrufsystems und der Ausübung des Arbeitgeberrechts zum Abruf der Arbeit gewidmet.
Ferner erhält der Leser einen fundierten Einblick in die tarif- und betriebsverfassungsrechtliche Systemsteuerung. Abschließend werden die entgeltrelevanten Auswirkungen der variablen Arbeitszeitgestaltung erörtert.
- 19–26 Einleitung 19–26
- 164–175 II. Grenzen des Abrufs 164–175
- 231–249 B. Entgeltfortzahlung 231–249
- 249–258 C. Urlaub 249–258
- 249–255 I. Urlaubsdauer 249–255
- 255–256 II. Urlaubsanrechnung 255–256
- 256–258 III. Urlaubsentgelt 256–258
- 280–282 Ausblick 280–282
- 283–299 Literaturverzeichnis 283–299