Zusammenfassung
Die Praxis verschiedener, z.T. finanzstarker Gemeinden, weder Straßenausbaubeitragssatzungen zu erlassen noch Straßenausbaubeiträge zu erheben, obwohl dies im Kommunalabgabenrecht vorgesehen ist, wirft die Frage auf, welche rechtlichen Konsequenzen dies namentlich für die betroffenen Bürger hat. Können sich diese auf schutzwürdiges Vertrauen berufen oder sind die Gemeinden – ggf. aufgrund eines Einschreitens der Kommunalaufsichtsbehörden – verpflichtet, auch für weit zurückliegende Straßenausbaumaßnahmen Beiträge zu erheben? Neben dieser Frage befasst sich die Untersuchung von Michael Brenner aber auch mit den Zukunftsperspektiven des Straßenausbaubeitragsrechts. Dabei werden – auch den Aspekt der Kassenlage der Kommunen berücksichtigende – Optionen für den Gesetzgeber aufgezeigt, die den Gemeinden in Sachen Straßenausbaubeitragsrecht zukünftig ein größeres Gestaltungspotential einräumen könnten und diesen ermöglichen würden, bei Maßnahmen der Erweiterung und Verbesserung von Ortsstraßen gegenüber den Bürgern flexibler vorgehen zu können.
Michael Brenner ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs-, und Verwaltungsrecht an der Universität Jena und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht.
- 13–17 II. Die rechtlichen Grundlagen der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Freistaat Thüringen 13–17
- 29–29 c. Zwischenfazit 29–29
- 31–32 c. Folgerungen 31–32
- 44–44 d. Zwischenfazit 44–44
- 49–49 4. Zwischenfazit 49–49
- 53–54 c. Zwischenfazit 53–54
- 55–55 1. Tatbestand 55–55
- 57–57 3. Die Treupflicht 57–57
- 57–59 5. Der Nachteil 57–59
- 66–68 4. Das Verschulden 66–68
- 75–76 a. Die Grundsteuer 75–76
- 91–92 a. Der Erlass 91–92
- 109–109 Literaturverzeichnis 109–109