Rechtsklarheit und Dritte Gewalt
Zur Vorhersehbarkeit arbeitsteiliger Rechtserzeugung am Beispiel des Rechtsmittelrechts
Zusammenfassung
Rechtsklarheit ist eine Grundvoraussetzung für einen freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat. Anlässlich der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klarheitsgebot untersucht das Buch die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Erkennbarkeit der Rechtslage und insbesondere den Beitrag der Dritten Gewalt zur Erzeugung von Recht.
Die Arbeit zeigt ausgehend vom Gebot der Rechtmittelklarheit die Schwächen hergebrachter Theorien zum Richterrecht auf und formuliert Grundzüge einer Theorie der arbeitsteiligen Rechtserzeugung. Zu diesem Zweck wird in Anlehnung an die Neue Verwaltungsrechtswissenschaft die Entwicklung der Gerichte, ihrer Aufgaben, Methoden und Verfahren sowie ihres Verhältnisses zum Gesetzgeber analysiert. In einem weiteren Schritt werden Grundannahmen der Wiener Rechtstheoretischen Schule (Kelsen/Merkl) für die geltende Verfassungsordnung fortgeschrieben. Ziel dieses Ansatzes ist nicht nur die rechtsstaatliche und demokratische Disziplinierung der Dritten Gewalt, sondern die Ermöglichung einer funktionsadäquaten Verteilung von Rechtserzeugnisbefugnissen unter den Bedingungen einer modernen, komplex ausdifferenzierten Rechts- und Gesellschaftsordnung.
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- 29–33 I. Begriffsklärung 29–33
- 55–58 V. Fazit 55–58
- 76–79 E. Fazit 76–79
- 106–107 E. Fazit 106–107
- 140–142 D. Fazit 140–142
- 143–181 Kapitel 5 Richterliche Rechtserzeugung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 143–181
- 143–145 I. Begriffliches 143–145
- 158–166 III. Kritik 158–166
- 181–181 C. Fazit 181–181
- 182–218 Kapitel 6 Grundzüge einer verfassungsrechtlichen Theorie richterlicher Rechtserzeugung 182–218
- 196–198 I. Vorklärungen 196–198
- 217–218 E. Fazit 217–218
- 221–223 II. Maßstabsbildung 221–223
- 235–238 IV. Orientierungslinien 235–238
- 241–246 III. Klarheit der Norm 241–246
- 261–264 II. Rechtsetzung 261–264
- 267–277 A. Ausgangslage 267–277
- 277–277 VII. Fazit 277–277
- 287–288 IV. Fazit 287–288
- 295–296 D. Fazit 295–296
- 300–301 C. Weitere Konsequenzen 300–301
- 303–316 Literatur 303–316
- 317–322 Stichwortverzeichnis 317–322