Zusammenfassung
Fakten im Recht ist ein Buch für Juristen und Philosophen gleichermaßen. Der juristischen Frage nach einem tatsächlichen Geschehen liegt philosophisch die Frage zugrunde, wie eine notwendige Verbindung zwischen einem „Geschehen“ in der Welt und dessen Beschreibung im Tatbestandsteil des Urteils zu denken ist. Die Frage der Tatsachenfeststellung im juristischen Prozess ist philosophisch anspruchsvoll, denn die Verzahnung von Realität und Normativität, von Sein und Sollen, wird hier besonders deutlich. Es ist nicht zuletzt eine ethische Frage, ob der Sachverhalt, der ein Gerichtsurteil begründet, tatsächlich als ‚wahr‘ unterstellt werden kann. Die Erkenntnistätigkeit im Gerichtssaal erfüllt keine wissenschaftlichen Standards – ein Gerichtssaal ist kein Labor – und die klassischen Wissenschaftstheorien können diese Variante der Wahrheitsfindung nicht hinreichend begründen.
Auf der Suche nach einem Mittelweg zwischen einem ethisch unverantwortlichen Wahrheitsrelativismus und einem philosophisch unbefriedigenden metaphysischen Realismus wird erklärt, warum das, was im juristischen Verfahren als ‚wahr‘ festgestellt wird, in aller Regel auch mit gutem Grund als wahr gelten kann.
- 13–23 I. Einleitung 13–23
- 24–27 a) Karl Engisch 24–27
- 27–29 b) Karl Larenz 27–29
- 35–38 a) Aristoteles 35–38
- 46–48 c) Kant 46–48
- 58–71 f) Hilary Putnam 58–71
- 77–103 a) Zeugen 77–103
- 106–117 c) Sachverständige 106–117
- 117–122 d) Akten 117–122
- 122–135 e) Anwalt und Richter 122–135
- 136–163 IV. Die Wahrheitsfrage 136–163
- 164–165 V. Zusammenfassung 164–165
- 166–181 Bibliographie 166–181