Zusammenfassung
Das Werk bietet einen ersten vollständigen Überblick über einen neu entstandenen Rechtsrahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Schon seit geraumer Zeit werden Dienstleistungen im ÖPNV im Regelfall nicht kostendeckend erstellt, sondern durch staatliche Ausgleichsleistungen gefördert. Die Legitimität dieser Zuwendungen wird (mangels eindeutiger gesetzlicher Vorgaben) allerdings kontrovers diskutiert. Die fehlende Rechtsicherheit soll nun mit der am 03.12.2009 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 herbeigeführt werden.
Die vorliegende Untersuchung setzt sich mit der dann geltenden Rechtslage auseinander. Im Zuge dessen werden die mit der neuen Verordnung einhergehenden rechtlichen Konsequenzen für die Bezuschussungspraxis im ÖPNV dargelegt. Überdies werden Reibungen des neuen Regelungsrahmens mit der gegenwärtigen Gesetzeslage im Personenbeförderungsrecht ausgemacht und Vorschläge für etwaige Änderungen an die Hand gegeben. Neben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 werden auch aktuelle beihilferechtliche Problematiken untersucht, wobei eine intensive Auseinandersetzung mit der hierfür bedeutenden Rechtsprechung des EuGH zur Rechtssache Altmark Trans erfolgt.
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- 13–18 Einleitung 13–18
- 19–42 I. Grundlagen 19–42
- 65–87 A. ÖSPV 65–87
- 86–87 IV. Vergaberecht 86–87
- 87–91 B. SPNV 87–91
- 93–139 B. Art. 87 EGV 93–139
- 98–132 III. Beihilfebegriff 98–132
- 132–139 IV. Beihilfekriterien 132–139
- 139–139 V. Zusammenfassung 139–139
- 139–145 C. Art. 86 Abs. 2 EGV 139–145
- 141–142 II. Betrauung 141–142
- 142–144 III. Erforderlichkeit 142–144
- 145–145 V. Zwischenergebnis 145–145
- 145–147 D. Art. 73 EGV 145–147
- 147–147 III. Voraussetzungen 147–147
- 148–152 A. Allgemeines 148–152
- 148–150 I. Erwartungen 148–150
- 152–152 III. Kurzer Überblick 152–152
- 152–154 I. Zweck der Verordnung 152–154
- 154–156 II. Rechtsgrundlage 154–156
- 273–274 VIII. Berichtspflichten 273–274
- 279–282 III. Zuständige Behörde 279–282
- 282–283 IV. Vergabeverfahren 282–283
- 285–285 VI. Nahverkehrsplan 285–285
- 287–287 VIII. Fristen 287–287
- 291–309 Literaturverzeichnis 291–309