Der Auskunftsanspruch im Zivilrecht
Zur Kodifikation des allgemeinen Auskunftsanspruchs aus Treu und Glauben (§ 242 BGB)
Zusammenfassung
Der Zugang zu Informationen ist wesentlich, wenn „Recht haben“ auch „Recht bekommen“ bedeuten soll. Sobald zwischen zwei Personen ein Informationsgefälle besteht, stellt sich die Frage, ob die gewünschten Informationen von Gesetzes wegen zur Verfügung zu stellen ist. Für den Rechtsanwender von Bedeutung sind insoweit nicht nur die ausdrücklichen Auskunftsansprüche des BGB, sondern auch der „allgemeine“ Auskunftsanspruch, den die Rechtsprechung aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ableitet. Sie hat hierfür eine sogenannte Zauberformel entwickelt, die inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannt ist.
Die Arbeit unterzieht das Ergänzungssystem aus geschriebenen und ungeschriebenen Auskunftsansprüchen einer umfassenden Bestandsaufnahme. Ausgehend von der Überlegung, dass die dogmatische Anbindung des „allgemeinen“ Auskunftsanspruchs an § 242 BGB nicht zu überzeugen vermag, stellt die Verfasserin alternative Lösungsansätze für die positiv-rechtliche Verankerung vor. Basierend auf dem verbindenden Rechtsgedanken der Auskunftsansprüche und den Erkenntnissen aus der Schuldrechtsreform mündet das Werk in einem Regelungsvorschlag für einen „allgemeinen“ Auskunftsanspruch in § 259 BGB n.F.
- 19–30 Einführung 19–30
- 19–20 A. Einleitung 19–20
- 20–21 C. Eingrenzungen 20–21
- 30–30 III. Ergebnis 30–30
- 49–49 IV. Ergebnis 49–49
- 57–58 III. Ergebnis 57–58
- 85–86 III. Ergebnis 85–86
- 88–90 I. Abtretbarkeit 88–90
- 90–90 II. Pfändbarkeit 90–90
- 91–92 IV. Ergebnis 91–92
- 93–93 A. Einleitung 93–93
- 94–95 III. Eingrenzungen 94–95
- 95–124 C. Bestandsaufnahme 95–124
- 124–124 D. Ergebnis 124–124
- 125–125 A. Einleitung 125–125
- 125–127 B. Problemaufriss 125–127
- 127–152 C. Bestandsaufnahme 127–152
- 152–154 E. Ergebnis 152–154
- 156–159 I. Rechtliche Bedenken 156–159
- 189–192 6. Kapitel: Ergebnisse 189–192
- 193–206 Literaturverzeichnis 193–206