Der Schutz individueller Rechte gegen Terrorlisten
Internationale, europäische und nationale Menschenrechtsstandards im Spannungsverhältnis zwischen effektiver Terrorismusbekämpfung und notwendigem Individualrechtsschutz
Zusammenfassung
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Wahrung der Menschenrechte im Kampf gegen den internationalen Terrorismus im Lichte interagierender nationaler, europäischer und internationaler Rechtsordnungen. In Reaktion auf die Anschläge in den USA 2001 erließ der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zwei Antiterrorsanktionsregime mit vorrangig finanziellen Sanktionen. Unter Verzicht auf staatliche Zurechnungskriterien visieren diese sogenannten „Terrorlisten“ in bis dahin unerreichter Weise das Individuum selbst an. Andererseits bedürfen die Sanktionen weiterhin staatlicher, in Europa primär gemeinschafsrechtlicher Umsetzung. Die Fokussierung auf Individuen im Völkerrecht und die Umsetzung in einem System mehrpoliger Rechtsordnungen werfen grundlegende Fragen auf.
Neben der Wiedergabe und Bewertung von Praxis und Rechtsprechung erörtert die Arbeit dabei die Bindung des Sicherheitsrats an universelle Menschenrechte und die Einordnung seiner Resolutionen im deutschen Verfassungsgefüge. Kernanliegen ist aber die Erarbeitung eines europäischen Grundrechtsstandards im Wechselspiel der UN-Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, dem Einfluss der EMRK und der Autonomie des Gemeinschaftsrechts.
- 121–133 III. Umsetzung in Europa 121–133
- 133–136 IV. Nationale Umsetzung 133–136
- 136–137 C. Res. 1566 (2004) 136–137
- 219–221 III. Abstrakte Gefahren? 219–221
- 231–231 V. Ergebnis 231–231
- 231–234 I. Praxis 231–234
- 252–254 VI. Zwischenbetrachtung 252–254
- 277–277 IX. Gesamtbetrachtung 277–277
- 292–293 V. Ergebnis 292–293
- 330–330 IV. Ergebnis 330–330
- 453–460 Schlussbetrachtung 453–460
- 453–454 A. Praxis 453–454
- 455–456 C. Nationales Recht 455–456
- 461–482 Literaturverzeichnis 461–482