Zusammenfassung
Der Marktzugang ist Grundvoraussetzung für jeden Warenabsatz. Seine Öffnung liegt im Interesse eines Wettbewerbs, auf den unsere Marktwirtschaft aufbaut. Nicht jede Marktzugangsbeschränkung verstößt aber gegen dieses Credo. Der Schutz von Patenten und damit der Schutz der Refinanzierungsmöglichkeit von Innovationskosten gehört ebenso zu unserem System. Andererseits beschränken auch gesetzliche Krankenversicherungen den Arzneimittelmarkt in erheblichem Umfang, um Einsparpotentiale zu realisieren. Hier kollidieren also Finanzierungs- und Refinanzierungsaspekte, die es auszugleichen gilt, um eine dauerhaft innovative Forschung zu sichern. Dieser Thematik widmeten sich die 12. Marburger Gespräche zum Pharmarecht.
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