Körperschaftsteuerrechtliche Zweckvermögen des privaten Rechts und ihre Behandlung im Umsatzsteuerrecht
Zusammenfassung
Nichtrechtsfähige Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts sind seit dem Körperschaftsteuergesetz vom 30. März 1920 Subjekt des Körperschaftsteuerrechts. Auf eine Definition des Zweckvermögens hat der Gesetzgeber aber verzichtet und die Konkretisierung dieses Begriffs damit der Rechtsprechung und Lehre übertragen. Trotz der langen Tradition des Zweckvermögensinstituts fehlt es bisher an einer umfassenden wissenschaftlichen Darstellung. Der Autor hat sich zum Ziel gesetzt, diese Lücke zu schließen. Dabei bleibt seine Untersuchung aber nicht auf das Körperschaftsteuerrecht beschränkt. Er schlägt den Bogen vom Körperschaftsteuerrecht über das Zivilrecht hin zum Umsatzsteuerrecht.
- 21–27 A. Problemstellung 21–27
- 27–28 B. Zielsetzung 27–28
- 28–29 C. Vorgehensweise 28–29
- 53–54 E. Zusammenfassung 53–54
- 72–73 F. Zusammenfassung 72–73
- 122–123 C. Zusammenfassung 122–123
- 132–199 Kapitel 6: Zivilrechtliche und faktische Möglichkeiten zur Begründung eines Zweckvermögens 132–199
- 199–199 C. Zusammenfassung 199–199
- 261–279 Literaturverzeichnis 261–279