Zusammenfassung
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft geht weltweit von 250.000 neuen Alzheimerfällen pro Jahr aus. Die ansteigende Zahl der Demenzpatienten wirft – neben den individuellen Lebensschicksalen – auch zahlreiche juristische Fragestellungen auf. Aufgabe des Tagungsbandes, dem am 12. Juni 2009 ein Symposion des Rheinischen Instituts für Notarrecht in Bonn vorausging, ist die nähere Bestimmung der Geschäftsfähigkeit der Betroffenen aus Sicht der verschiedenen Disziplinen, namentlich der Medizin, der Rechtswissenschaft und notariellen Praxis. Einerseits gilt es, die Auswirkungen der Krankheit im Hinblick auf die Wahrnehmung der eigenen Interessen zu bestimmen. Andererseits haben Experten auf der Grundlage des aktuellen Wissensstandes die allgemeinen Kriterien zur Bestimmung der Geschäftsfähigkeit hinterfragt, um gerade auch der Praxis Handreichungen für den Einzelfall zu geben. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit für ernsthaft an Demenz leidende Patienten noch die Möglichkeit einer vorübergehenden Geschäftsfähigkeit bestehen kann.
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