Zusammenfassung
Good Governance ist nicht nur ein politisches Leitbild der Entwicklungszusammenarbeit, sondern auch ein Rechtsbegriff, der in den Rechtsgrundlagen der europäischen Entwicklungszusammenarbeit verankert ist. Das Buch bietet eine rechtswissenschaftliche Untersuchung des von der EU verwendeten Good Governance-Konzeptes.
Durch die stetige Verrechtlichung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit hat sich aus primären, sekundären und völkerrechtlichen Rechtsquellen ein europäisches Entwicklungsrecht gebildet, in dem sich Good Governance über seine entwicklungspolitische Bedeutung hinaus zu einem Rechtsbegriff entwickelt hat.
Rechtliche Gehalte, Funktionen und Durchsetzungsmechanismen dieses Rechtbegriffs werden sowohl mit Blick auf die konzeptionellen Grundlagen als auch auf die entwicklungspolitische Praxis der EU entfaltet und kritisch analysiert. Angesichts der globalen Bedeutung der EU und ihrer Mitgliedstaaten als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit können aus dem so konkretisierten Rechtsbegriff Erkenntnisse über den europäischen Kontext hinaus für das Entwicklungsvölkerrecht gewonnen werden.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 17–22 Einleitung 17–22
- 172–178 I. Das Mainstreaming 172–178
- 209–214 I. Das Governance-Profil 209–214
- 255–265 Literaturverzeichnis 255–265