Zusammenfassung
Die Wohlfahrt sehr vieler Menschen hängt davon ab, dass in internationalen Organisationen sachgerechte Entscheidungen fallen. Oft aber sind Bürokratien verselbstständigt und die Mitgliedstaaten folgen ihren Spezialinteressen statt dem Gemeinwohl.
In diesem Buch geht der Autor der Frage nach, wie gutes Regieren gesichert werden kann. Er analysiert, wie zwischenstaatliche Organisationen ihre Entscheidungsfähigkeit wahren und die Qualität ihrer Entscheidungen garantieren können. Zur Klärung wird ein normatives Konzept guter Entscheidungen auf Basis der Habermasschen Theorie kommunikativen Handelns entwickelt. Ergebnis ist der Idealtyp einer Organisation, die gutes Regieren fördert, indem sie Sonderinteressen ausfiltert und die diskursive Suche nach sachgerechten Lösungen stimuliert.
Die Weltbank verfügt heute in weiten Bereichen über ein annähernd idealtypisches Entscheidungsverfahren: Sie hat sich im Umweltschutz und im sozialen Bereich an Standards gebunden. Konflikte bei der Projektvergabe können im Licht dieser Standards gelöst werden. Ein Inspektionssauschuss überwacht die Einhaltung der Regeln. Das Buch richtet sich an Forscher aus den Internationalen Beziehungen und der Organisationsforschung.
- 15–34 Einleitung 15–34
- 20–22 2. Annahmen 20–22
- 82–84 5. Fazit 82–84
- 85–94 1. Bargaining 85–94
- 105–106 5. Fazit 105–106
- 128–130 4. Fazit 128–130
- 151–154 4. Fazit 151–154
- 175–178 4. Fazit 175–178
- 179–220 Kapitel 7 – Das richtige Maß: Durch institutionelle Verfahren zum idealen Regulierungsniveau 179–220
- 186–196 3. Richtliniensetzung 186–196
- 193–196 3.2 Regelwerk 193–196
- 199–206 4.2 Konversionsprozess 199–206
- 206–218 4.3 Einzelkonflikte 206–218
- 218–220 5. Fazit 218–220
- 244–246 4. Fazit 244–246
- 269–272 4. Fazit 269–272
- 288–288 3.1 Projekt 288–288
- 307–310 4. Fazit 307–310
- 331–347 Literatur 331–347
31 Treffer gefunden
- „... differenzierten Entscheidungsprozessen entsteht für die Gremien der Anreiz, eigene Teilentscheidungen möglichst ...” „... Entscheidungslast aufgeteilt. Jedes Subsystem trifft nur Teilentscheidungen, die an andere weitergegeben, dort ...” „... “ (Gehring 2005a, 56-60) muss das einzelne Teilsystem darauf achten, dass seine eigenen Teilentscheidungen ...”
- „... Teilsysteme einer Organisation ist es, Teilentscheidungen für die Gesamtentscheidung der Organisation zu ...” „... fällen. In einer funktionsfähigen Organisation müssen die Teilentscheidungen problemlos zu einer ...” „... besteht die Gefahr, dass Teilentscheidungen nicht kompatibel sind und das Entscheidungsverfahren der ...”
- „... alle Teilentscheidungen anderer Subsysteme den Vorstellungen der Organisationsspitze entsprechen. In ...” „... Grenzen ein, sind die von ihnen produzierten Teilentscheidungen in Hinblick auf die gemeinsamen Regeln ...” „... kompatibel. Damit könnten Teilentscheidungen reibungslos zu einer Gesamtentscheidung aggregiert werden, die ...”
- „... dadurch die Kompatibilität von Teilentscheidungen sichern. Der große Vorteil rechtbasierter gegenüber ...” „... dass ihre Teilentscheidungen kompatibel sind. Im Nationalstaat setzt positives Recht die Schranken ...” „... durch Teilentscheidungen müssen sich die Subsysteme am Regelwerk orientieren. Da dieses für alle ...”
- „... Gesamtverfahrens nur Teilentscheidungen, die von den nächsten, am Entscheidungsverfahren beteiligten Gremien ...” „... Entscheidungssituation gewaltig: Es muss sich bewusst sein, dass nur solche seiner Teilentscheidungen von den weiteren ...” „... bei ihren Teilentscheidungen die inhaltlichen Vorgaben beachten, sollen ihre Entscheidungen auch von ...”
- „... schränken Entscheidungsspielräume ein; sie sichern dadurch die Kompatibilität von Teilentscheidungen ...” „... Vorgaben eingeschränkt, die jetzt definieren, welche Teilentscheidungen legitim sind und gerechtfertigt ...” „... Teilentscheidungen hinweg, entwertet dies die Arbeit der anderen Subsysteme. Diese werden funktionslos: Sie liefern ...”
- „... 71 sen bei ihren Teilentscheidungen die inhaltlichen Vorgaben beachten, sollen ihre Entscheidungen ...” „... Teilentscheidungen, schützen aber umgekehrt die Autonomie der Teilsysteme innerhalb des rechtlichen Rahmens. Wie ...” „... schränken Entscheidungsspielräume ein; sie sichern dadurch die Kompatibilität von Teilentscheidungen ...”
- „... auswirkt. Aufgabe der Teilsysteme einer Organisation ist es, Teilentscheidungen für die Gesamtentscheidung ...” „... der Organisation zu fällen. In einer funktionsfähigen Organisation müssen die Teilentscheidungen ...” „... (Willke 2000, 189). In diesem Fall besteht die Gefahr, dass Teilentscheidungen nicht kompatibel sind und ...”
- „... bedroht, sobald jedes Teilsystem nur noch seinen eigenen Gesetzen folgt und die Teilentscheidungen nicht ...” „... der Teilsysteme vorgebeugt wird. Werden die Regeln befolgt, sind die Teilentscheidungen kompatibel ...” „... Verzögerungen im Verfahren vermeiden, ist es deshalb für sie rational, die eigenen Teilentscheidungen in ...”
- „... den rechtlichen Rahmen und setzt sich über bisherige Teilentscheidungen hinweg, entwertet dies die ...” „... organisatorischen Arbeitsteilung Teilentscheidungen, die aber von den Staaten nicht berücksichtigt werden. Ein Bruch ...” „... Teilentscheidungen und verhindert die Verselbständigung der Subsysteme. Umgekehrt entsteht durch den rechtlichen ...”
- „... funktionslos werden, muss es für andere Teilsysteme akzeptable Teilentscheidungen vorlegen. Regeln stellen ...” „... dabei einen Orientierungspunkt dar, an dem sich die Akzeptierbarkeit der Teilentscheidungen misst ...”
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- „... , entspricht die Teilentscheidung des anderen Teilsystems nicht mehr seinen eigenen Kriterien, sondern den ...” „... Teilentscheidungen sichern. Der große Vorteil rechtbasierter gegenüber machtbasierter Integration besteht darin, dass ...”
- „... 55 tragen dazu bei, dass Teilentscheidungen nicht zu einer Gesamtentscheidung zusammengeführt ...”
- „... Teilentscheidungen und verhindert die Verselbständigung der Subsysteme. Umgekehrt entsteht durch den rechtlichen ...”
- „... die Teilentscheidungen kompatibel sein, damit sie zu einer Gesamtentscheidung aggregiert werden können ...”
- „... Entscheidungskette muss jedes Teilsystem gegenüber externen Teilsystemen begründen, warum seine Teilentscheidung den ...”
- „... Organisationsteile zu richten haben. Damit stellt das Zentrum sicher, dass alle Teilentscheidungen anderer Subsysteme ...”
- „... verselbständigte sich. In den 80er Jahren waren Teilentscheidungen des Exekutivdirektoriums und des Sekre-175 ...”
- „... Kompatibilität der Teilentscheidungen im Entscheidungsverfahren gesichert. Wo Richtlinien vorhanden sind, erfüllt ...”
- „... Teilsystemen begründen, warum seine Teilentscheidung den gemeinsamen Zielen entspricht, damit sie für andere ...”
- „... Organisation. Die Organisationsteile müssen zusammenarbeiten können. Dafür müssen die Teilentscheidungen ...”
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- „... ein Subsystem nicht überzeugend darlegen, dass seine Teilentscheidung mit den gemeinsamen Kriterien ...”
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- „... Kompatibilität der Teilentscheidungen einer Organisation. Damit können sie Konflikten in den ...”
- „... , entspricht die Teilentscheidung des anderen Teilsystems nicht mehr seinen eigenen Kriterien, sondern den ...”
- „... Teilentscheidungen ist, werden die Handlungsoptionen von Mitgliedstaaten und Inspektionsausschuss bereits in dieser ...”