Zusammenfassung
Der französische Code d"instruction criminelle aus dem Jahre 1808 gab damals die Richtung für die kontinental-europäische Strafprozessgesetzgebung vor. Wiewohl er 1958 durch den Code de procédure pénale abgelöst wurde, ist das 200jährige Jubiläum Anlass zu einer Bestandsaufnahme der Entwicklung des Strafprozesses im französisch-deutschen Vergleich bis in die Gegenwart hinein. Hier rücken die Prinzipien (z.B. Unschuldsvermutung, nemo tenetur) ebenso in den Blick wie die Strukturen des Ermittlungsverfahrens (z.B. Untersuchungsrichter-Modell contra Staatsanwaltschafts-Modell) und die Rolle der Verteidigung. Zugleich stellen sich neue Herausforderungen wie die Umsetzung eines stärker auf Sicherheit ausgerichteten Strafrechts. Schließlich hat die Europäisierung auch das Strafprozessrecht erreicht.
Die Beiträge gehen auf das 2. Deutsch-Französische Strafrechtsvergleichende Kolloquium im März 2009 in Saarbrücken zurück. Sie geben einen vertieften Einblick in die Schwerpunkte des französisch-deutschen Strafprozessvergleichs und liefern damit zugleich wichtige Anregungen für die Diskussion über die Strafprozessreformen im gesamteuropäischen Rahmen.