Der markenrechtliche Tatbestand der Verwechslungsgefahr
Vor dem Hintergrund des europäischen Harmonisierungsprozesses und unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung des Markenrechts in den Benelux-Staaten
Zusammenfassung
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes unterliegt das Markenrecht einer umfassenden Neugestaltung aufgrund der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken vom 21. Dezember 1988 (Markenrechtsrichtlinie). Seit der Umsetzung der Markenrechtsrichtlinie in die jeweiligen Markenrechte der Mitgliedsstaaten der EU Mitte der 90er Jahre entwickelte sich ein teilweise neues, teilweise auf bestehenden Rechtstraditionen beruhendes Recht. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die wichtigste Kollisionsnorm des Markenrechts, der Tatbestand der Verwechslungsgefahr.
Ausgehend von der markenrechtlichen Situation in Deutschland und den Beneluxstaaten vor der Harmonisierung zeichnet die vorliegende Arbeit die Entwicklungen seit der Umsetzung der Markenrichtlinie in den genannten Staaten nach. Die einschlägige Rechtsprechung des EuGH wird hierbei umfassend berücksichtigt, analysiert und in Kontext vor allem der aktuellen deutschen Rechtsprechung gesetzt. Hierbei wird nicht nur wesentlichen Fragen bei der Anwendung des Tatbestands der Verwechslungsgefahr, sondern auch seiner Abgrenzung zum Schutz der bekannten Marke wie auch bei der Feststellung der rechtsverletzenden Benutzung nachgegangen.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 31–36 Einleitung 31–36
- 31–32 A. Fragestellung 31–32
- 37–39 I. Einleitung 37–39
- 106–107 I. Überblick 106–107
- 131–132 A. Einleitung 131–132
- 132–141 I. Niederlande 132–141
- 166–166 A. Allgemeines 166–166
- 262–265 II. Literatur 262–265
- 266–266 E. Produktähnlichkeit 266–266
- 266–267 F. Zeichenähnlichkeit 266–267
- 277–277 A. Einleitung 277–277
- 405–406 I. Überblick 405–406
- 415–415 I. Einleitung 415–415
- 425–426 IV. Zwischenergebnis 425–426
- 435–450 Literaturverzeichnis 435–450