Strafvollzug und Jugendstrafvollzug im Bayerischen Strafvollzugsgesetz
Eine Analyse ausgewählter Aspekte im Vergleich mit den Regelungen der anderen Bundesländer unter besonderer Berücksichtigung der Sozialtherapie
Zusammenfassung
Sämtliche Bundesländer haben infolge der Föderalismusreform Jugendstrafvollzugsgesetze, manche wie Bayern auch Strafvollzugsgesetze erlassen. Mit besonderem Fokus auf das Bayerische Strafvollzugsgesetz befasst sich die vorliegende Abhandlung mit den wichtigsten Aspekten der Neuregelungen wie Vollzugsziel, Vollzugsformen, Unterbringung und Bildung der Gefangenen. Schwerpunkt der Arbeit ist eine Analyse der Behandlungsform der Sozialtherapie aus der Sicht eines Juristen. Bei sämtlichen Problemkreisen wird dem wissenschaftlich Wünschenswerten auch das in der Praxis Machbare gegenübergestellt.
Der Autor war sechs Jahre im Bayerischen Justizministerium insbesondere für den Jugendstrafvollzug zuständig.
- 197–199 6.2.4. Besonderheiten 197–199
- 231–247 7.2. Wohngruppenvollzug 231–247
- 263–264 8.3.3. Arbeitsentgelt 263–264
- 307–310 11.3. Besuchserweiterung 307–310
- 315–322 Literaturverzeichnis 315–322
- 323–330 Stichwortverzeichnis 323–330