Zusammenfassung
Das Widerspruchsverfahren ist in die Kritik geraten. Immer mehr Bundesländer machen von der Öffnungsklausel Gebrauch und schaffen das Widerspruchsverfahren ab. Den weitestgehenden Versuch hat nunmehr Niedersachsen unternommen, demnach ein Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte im Regelfall nicht mehr stattfindet. Die empirisch gesättigte Untersuchung belegt dabei die Vor- und Nachteile dieses Vorgehens.