Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich mit der im Kontext der „Subprime-Krise“ stark diskutierten Frage einer Haftung von Ratingagenturen gegenüber Investoren wegen fehlerhafter Bonitätsbeurteilungen. Auf Grundlage einer sozialwissenschaftlichen Konfliktanalyse wird ein allgemeines Modell der quasi-vertraglichen Expertendritthaftung entwickelt, welches sich für die Lösung der Ratingfälle als fruchtbar erweist. Es wird gezeigt, dass es notwendig ist, in einem höheren Maße zwischen unterschiedlichen Konstellationen von Ratingfällen zu differenzieren als es in der bisherigen rechtswissenschaftlichen Diskussion der untersuchten Problematik geschehen ist. Der Vorzug des vorgeschlagenen, rechtsdogmatisch fundierten Dritthaftungsregimes besteht darin, dass Ratingagenturen nach diesem zwar einer quasi-vertraglichen Haftung gegenüber Investoren unterliegen, um die von ihnen signalisierte Neutralität bei der Erstellung von „solicited ratings“ sicherzustellen, ihr Haftungsrisiko aber nicht in dem Sinne „uferlos“ ist, dass es aufgrund der fehlenden Kalkulierbarkeit der im schlimmsten Fall zu ersetzenden Schadenssumme nicht mehr versichert werden kann.
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- 17–18 A. Einleitung 17–18
- 126–133 3. Vertragsverbund 126–133
- 137–161 1. Pflichtverletzung 137–161
- 161–171 2. Haftungsmaßstab 161–171
- 197–211 Literaturverzeichnis 197–211