Die Bundeswehr im Einsatz für Europa
Die Beteiligung Deutschlands an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) - Zulässigkeit nach dem Vertrag von Lissabon
Zusammenfassung
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde auch die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU gestärkt. Der Reformvertrag lässt nicht nur den Aufbau neuer europäischer Organe zu, sondern gestaltet die Durchführung künftiger Missionen flexibler. Brüsseler Gesuchen zur Teilnahme an den gemeinsamen Strukturen und Einsätzen wird sich die Bundesregierung auch in Zukunft nicht verschließen können. Diese Arbeit beantwortet die Frage, ob die Verwendung der Bundeswehr in diesem Rahmen verfassungskonform ist.
Zunächst untersucht der Autor die wehrverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes und ihre Interpretation durch das Streitkräfteurteil von 1994. Anschließend werden die verteidigungspolitischen Regeln des Reformvertrags von Lissabon analysiert. Hierzu wird auch die erneuerte institutionelle Architektur der EU dargestellt. Das dritte Kapitel wertet die Ergebnisse der bisherigen Untersuchung auf die konkrete Fragestellung der Arbeit aus. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Lissabon-Urteil wird jeweils kritisch diskutiert. Im Ergebnis gelingt dem Autor der Nachweis, dass der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von EU-Militäreinsätzen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Studie richtet sich vor allem an Verfassungsjuristen und Europarechtler.
- 19–23 Einleitung 19–23
- 78–82 III. Rückholrecht 78–82
- 83–95 I. Innenverhältnis 83–95
- 95–110 II. Außenverhältnis 95–110
- 110–110 III. Zusammenfassung 110–110
- 128–130 III. Weitere Organe 128–130
- 130–135 IV. Flexible Integration 130–135
- 192–193 III. Zusammenfassung 192–193
- 242–243 IV. Ergebnis 242–243
- 251–252 III. Ergebnis 251–252
- 257–275 § 12 Grundrechtsprobleme 257–275
- 257–264 I. Innenverhältnis 257–264
- 274–275 III. Ergebnis 274–275
- 276–280 Thesen 276–280
- 281–298 Literaturverzeichnis 281–298