Das KapMuG als allgemeine Regelung für Massenverfahren
Zusammenfassung
Begriffe wie „Sammel-„ oder „Massenklage“ werden typischerweise mit dem Recht der Vereinigten Staaten in Verbindung gebracht. Mit dem KapMuG steht nun erstmals auch in Deutschland ein Kollektivverfahren für einen Teilbereich zivilprozessualer Streitigkeiten zur Verfügung. Massenschäden lassen sich jedoch nicht nur dem Kapitalmarktrecht, sondern auch anderen Bereichen des Zivilrechts zuordnen. Die prozessualen Probleme, die sich hierbei stellen, sind in den unterschiedlichen Gebieten vergleichbar. Die Arbeit widmet sich deshalb der Frage, inwieweit das KapMuG als allgemeine Regelung für Massenverfahren in die ZPO aufgenommen werden könnte.
Nach einer Analyse der europarechtlichen, staatsvertraglichen, verfassungs- und einfachrechtlichen Vorgaben eines zivilprozessualen Massenverfahrens werden die Verfahrensregelungen des KapMuG im Einzelnen auf ihre Verallgemeinerungsfähigkeit untersucht. Der Autorin gelingt dabei der Nachweis, dass sich das Modell mit einigen Modifikationen in seinem Anwendungsbereich ausdehnen und – ohne konzeptionellen Bruch – in die ZPO integrieren lässt.
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- 5–6 Vorwort 5–6
- 11–18 Inhaltsverzeichnis 11–18
- 19–22 § 1 Einleitung 19–22
- 22–27 § 2 Fallgruppen 22–27
- 49–50 § 6 Ergebnis 49–50
- 51–132 Teil 2: Rechtliche Vorgaben bei der Ausgestaltung eines zivilprozessualen Massenverfahrens 51–132
- 51–52 I. Auslandsbezug 51–52
- 54–58 III. Die EuGVVO 54–58
- 61–61 VI. Ergebnis 61–61
- 68–68 IV. Ergebnis 68–68
- 75–76 IV. Ergebnis 75–76
- 129–132 III. Ergebnis 129–132
- 145–156 II. Das Vorlageverfahren 145–156
- 156–181 III. Das Musterverfahren 156–181
- 189–194 V. Ergebnis 189–194
- 195–200 Teil 4: Zusammenfassung 195–200
- 201–208 Literaturverzeichnis 201–208