Prädiktive Gesundheitsinformationen im Arbeits- und Beamtenrecht und genetischer "Exzeptionalismus"
Die Berücksichtigung des zukünftigen Gesundheitszustandes bei Einstellung und Verbeamtung
Zusammenfassung
Der Frage nach der Zulässigkeit von Genanalysen bei der Einstellung ist bereits vielfach und umfassend Beachtung geschenkt worden. Ausgehend von der Tatsache, dass sich Erkrankungsrisiken und Gesundheitsprognosen auch auf nichtgenetischer Grundlage ermitteln lassen, werden in der Arbeit sämtliche Krankheitsvoraussagen unabhängig von ihrer Informationsgrundlage einer rechtlichen Überprüfung unterzogen.
Hierbei geht der Autor nicht nur der generellen Frage nach, in welchem Umfang die Erhebung und Berücksichtigung von zukunftsgerichteten gesundheitlichen Aussagen bei der Bewerberauswahl für ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis rechtlich zulässig ist. Er problematisiert in diesem Zusammenhang auch, inwieweit genetischen Daten im Verhältnis zu herkömmlichen Gesundheitsinformationen ein besonderer „Status“ zugesprochen werden kann („genetischer Exzeptionalismus“).
Im Ergebnis wird in Bezug auf die Grenzen der Erhebung im arbeits- und beamtenrechtlichen Anbahnungsverhältnis eine rechtliche und regulative Gleichbehandlung von prädiktiven Gesundheitsinformationen unabhängig ihrer Natur befürwortet, ohne jedoch eine besondere Stellung von genetischen Daten grundsätzlich in Abrede zu stellen.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 9–16 Einleitung 9–16
- 37–39 A. Vorbemerkung 37–39
- 62–66 D. Fazit 62–66
- 67–69 I. Befragungen 67–69
- 143–144 A. Einführung 143–144
- 145–148 C. Rechtliche Grundlagen 145–148
- 147–148 III. Zwischenergebnis 147–148
- 153–157 II. HIV - Infektion 153–157
- 170–172 G. Fazit 170–172
- 173–208 Kapitel V: Veränderung der Rechtsposition des Bewerbers durch das Gendiagnostikgesetz 173–208
- 173–182 I. Privates Arbeitsrecht 173–182
- 193–195 IV. Regelungsinitiativen 193–195
- 215–226 Literaturverzeichnis 215–226