Zusammenfassung
Das neue Schuldrecht war unter anderem mit dem Bestreben angetreten, überkommene Kontroversen um die Verjährung von Mängelansprüchen und deren damit einhergehende Typisierung (Mangelschäden, nahe und entfernte Mangelfolgeschäden) gegenstandslos zu machen. Die Rechtslehre hat dem Gesetzgeber alsbald einen Strich durch die Rechnung gemacht: Die Auseinandersetzung dauert unvermindert an. Schuld daran sind nicht zuletzt gravierende rechtsdogmatische Defizite in der Gesetzesbegründung zur Schuldrechtsreform.
Die vorliegende Arbeit greift diese Diskussion auf, stellt die gegenläufigen Positionen dar und plädiert für eine nach Schutzgütern differenzierte Beantwortung der Verjährung bei Gewährleistungsansprüchen.
- 15–16 Einleitung 15–16
- 42–42 A. Einleitung 42–42
- 48–50 III. Stellungnahme 48–50
- 51–57 III. Stellungnahme 51–57
- 57–58 E. Zusammenfassung 57–58
- 59–59 A. Einleitung 59–59
- 93–95 E. Zusammenfassung 93–95
- 96–96 A. Einleitung 96–96
- 133–134 E. Zusammenfassung 133–134
- 135–135 A. Einleitung 135–135
- 153–154 D. Zusammenfassung 153–154
- 155–155 A. Einleitung 155–155
- 190–190 III. Zwischenergebnis 190–190
- 190–191 F. Zusammenfassung 190–191
- 195–210 Literaturverzeichnis 195–210