EG-Rechtssetzungsbefugnis im Kriminalstrafrecht
Der Schutz der finanziellen Interessen der EG nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH sowie im Lissabonner Vertrag
Zusammenfassung
Der Autor befasst sich mit den jüngsten Entwicklungen zu Kompetenzen der Organe der EG im europäischen Kriminalstrafrecht, insbesondere wird untersucht, ob zwei wegweisende Urteile des EuGH – Rs. C-176/03 und Rs. C-440/05 – zu strafrechtlichen Harmonisierungskompetenzen auf die finanziellen Interessen der EG übertragen werden können.
Daran schließt sich eine Auslegung der durch den Vertrag von Lissabon reformierten Ermächtigungsgrundlage zum Schutz der finanziellen Interessen der EG an. In diesem Rahmen wird auch die Fassung der Betrugsbekämpfungsnorm des Art. III-415 VerfV im – gescheiterten – Verfassungsvertrag im Hinblick auf strafrechtliche Kompetenzen analysiert, zumal der dort vorgesehene Wortlaut nur mit marginalen Veränderungen in den Lissabonner Vertrag übernommen wurde.
- 5–8 Vorwort 5–8
- 9–14 A. Einleitung 9–14
- 34–36 I. Zum Sachverhalt 34–36
- 47–47 V. Fazit 47–47
- 52–53 IV. Fazit 52–53