Zusammenfassung
Elektronische Signaturen sind die Basistechnologie für einen sicheren elektronischen Rechtsverkehr. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Authentizität und Integrität elektronischer Kommunikation. Mit der Verabschiedung des ersten Signaturgesetzes aus dem Jahre 1997 hat Deutschland eine Vorreiterrolle bei der Regulierung in diesem Bereich eingenommen. Das zweite Signaturgesetz wurde im Jahr 2001 angesichts der europäischen Richtlinie 1999/93 ins Leben gerufen.
Brasilien hat diese internationale Entwicklung nicht ignoriert. 2001 erließ die Regierung die Medida Provisória Nr. 2.200, die sowohl Regelungen für eine Infrastruktur für elektronische Signaturen als auch eine Vorschrift zum Beweiswert elektronischer Dokumente vorsieht. Die Vorreiterrolle Deutschlands hat die Realisierung der vorliegenden Arbeit motiviert. Sie ist als Rechtvergleichung angelegt. Verglichen werden die technisch-organisatorischen Bestimmungen des deutschen und des brasilianischen Signaturrechts sowie die beweisrechtlichen Vorschriften beider Länder bezüglich elektronischer Daten. Ergänzend werden Verbesserungen der brasilianischen Signaturregulierung und des angeknüpften Beweisrechts empfohlen.
- 21–24 3.1 Funktionalität 21–24
- 27–27 4.3 Hashverfahren 27–27
- 27–28 4.4 Chipkarten 27–28
- 120–121 3.2 Neusignierung 120–121
- 127–130 3.7 Zertifikatsinhaber 127–130
- 132–137 3.9 Zertifikatssperrung 132–137
- 137–138 3.10 Haftung 137–138
- 138–139 3.11 Deckungsvorsorge 138–139
- 139–142 3.12 Datenschutz 139–142
- 143–144 1.1 Beweis - Allgemeines 143–144
- 144–148 1.2 Beweisarten 144–148
- 148–151 1.3 Beweislast 148–151
- 151–154 1.4 Beweismittel 151–154
- 190–195 2.2 Beweismittel 190–195
- 195–195 2.3 Die Beweislast 195–195
- 219–226 4. Zusammenfassung 219–226
- 227–240 Literaturverzeichnis 227–240