Das Konnexitätsprinzip im Landesverfassungsrecht
Die Kommunen und Aufgabenübertragungen durch die Länder
Zusammenfassung
Viele finanzielle Erwartungen der Kommunen richten sich auf die Konnexitätsregelungen in den Landesverfassungen. Noch mehr, seit dem Bund in der Föderalismusreform 2006 verboten wurde, den Kommunen künftig noch Aufgaben zu übertragen (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG). Wieweit können die Landesverfassungen solche Erwartungen erfüllen? Nützt es zum Beispiel den Kommunen finanziell, wenn der Bund seine bisherigen Übertragungsregelungen streicht und an ihre Stelle inhaltsgleiche Landesregelungen treten, wie dies aktuell geschieht?
Solche und alle anderen Konnexitätsfragen werden in diesem Werk behandelt. Der Autor verdeutlicht die gemeinsamen Strukturmerkmale des Konnexitätsprinzips im Landesverfassungsrecht. Die sorgfältige, vom Verfassungswortlaut ausgehende Auslegung wirkt sich in vielen Fällen zugunsten der Kommunen aus, zeigt aber auch die Begrenzungen.
Mit den länderübergreifenden Fragen verbindet sich eine gründliche Kommentierung der seit 2008 neugefassten baden-württembergischen Konnexitätsregelung. Hier wurden bedeutsame Erweiterungen und Präzisierungen vorgenommen. Die Neufassung stellt sich als erste Landesverfassung auf die Grundgesetzänderung von 2006 ein. So gibt sie auch Antwort auf die umstrittene Frage, ob die Länder den Kommunen Erweiterungen des Bundes bei Aufgaben erstatten müssen, die den Kommunen bereits übertragen sind.
Zusammenfassungen sowie ausführliche Register für Stichworte, Rechtsprechung und Literatur machen das Buch zu einem Nachschlagewerk.
Es wendet sich – außer an die Wissenschaft – zunächst an die Kommunen und ihre Juristen sowie an die mit Landesgesetzgebung befassten Personen; auch für die Bundesgesetzgebung ist wichtig, was der Bund bei den von den Kommunen zu erledigenden Aufgaben regeln darf sowie ob und welche Konnexitätsfolgen für die Länder eintreten. Bei den Gerichten werden die Konnexitätsfragen nicht nur von den Landesverfassungsgerichten zu entscheiden sein, sondern auch von der Verwaltungsgerichtsbarkeit, etwa wenn um Ausgleich für „besondere Anforderungen“ eines Landes gestritten wird, die in Form von Erlassen oder Verordnungen an die kommunale Aufgabenerfüllung gestellt werden.
Ministerialrat a.D. Dr. Engelken war Referent für Verfassungsrecht und Gesetzgebungsfragen im Innenministerium Stuttgart. An den kommentierten Verfassungsänderungen war er nicht beteiligt.
- 107–112 21. Schluss 107–112
- 139–146 Literaturverzeichnis 139–146
- 147–148 Entscheidungsregister 147–148
- 149–152 Stichwortverzeichnis 149–152