Verantwortung und ihre Zuschreibung im Recht der Arbeitsförderung
Eine rechtsvergleichende Untersuchung der 'Arbeitsförderungssysteme' der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung
Das Arbeitsförderungsrecht schreibt Verantwortung zu, doch die Akteure, die Mittel und die zugeschriebene Verantwortung in den USA und der BRD unterscheiden sich. Ausgehend von den Phänomenen Arbeitslosigkeit und Verantwortung wird das Arbeitsförderungsrecht der USA (West Virginia, Wisconsin, Kalifornien) und der BRD vergleichend untersucht.
Der Verfasser unternimmt einen „phänomengeleiteten Sozialrechtsvergleich“: Neben einer ausführlichen Betrachtung der Arbeitslosigkeit und des Verantwortungsbegriffs finden die historischen Entwicklungsschritte des Arbeitsförderungsrechts in den Vergleichsländern, das Verfassungsrecht sowie das Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosenversicherung sowie Hilfe- und Förderprogramme) der USA, der in den Vergleich einbezogenen Bundesstaaten und der BRD Beachtung.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die unterschiedliche Verantwortungszuschreibung im Arbeitsförderungsrecht der Länder in deren Verfassungsrecht grundgelegt ist. Zugleich identifiziert er trotz aller Unterschiede eine in den Vergleichsländern voranschreitende rechtliche Verknüpfung zwischen Leistungen des Arbeitsförderungsrechts und Anreizen zu „normaler“ Erwerbsarbeit (USA).
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- 29–33 1. Einführung 29–33
- 43–78 1. Verantwortung 43–78
- 43–48 1.1. Etymologie 43–48
- 77–78 1.3. Ergebnis 77–78
- 92–95 2.4. Folgerungen 92–95
- 113–116 4.1. Indikatoren 113–116
- 116–118 4.2. Kriterien 116–118
- 263–309 1.4. Leistungen 263–309
- 309–314 1.5. Finanzierung 309–314
- 314–325 1.6. Konsequenzen 314–325
- 386–397 2.4. Leistungen 386–397
- 397–400 2.5. Finanzierung 397–400
- 400–404 2.6. Konsequenzen 400–404
- 436–442 1.4. Bewertung 436–442
- 442–443 2. Schluss 442–443
- 444–457 Anhänge 444–457
- 458–488 Literaturverzeichnis 458–488