Zusammenfassung
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung von § 12 BGB auf Domainnamen hat zu einem erheblichen Übergriff des Schutzbereichs von Unternehmenskennzeichen in den privaten Lebensbereich geführt. Um einer Benachteiligung privater Bezeichnungsinteressen entgegenzuwirken, bedarf es vielmehr eines eigenständigen Domainnamensrechts.
Der Verfasser arbeitet Kriterien zur Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 12 BGB auf Fälle der Verwechslungsgefahr heraus und schlägt Leitlinien für die eigenständige Behandlung von Benutzungskonflikten im Domainnamensrecht vor.
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- 17–20 A. Kernthesen 17–20
- 24–26 III. Stellungnahme 24–26
- 27–27 A. Einleitung 27–27
- 33–35 I. Registrierung 33–35
- 35–37 II. Bannerwerbung 35–37
- 37–38 III. Hyperlinks 37–38
- 38–39 IV. Domainhandel 38–39
- 107–107 VII. Wiederholungsgefahr 107–107
- 117–131 A. Das Prioritätsprinzip 117–131
- 134–134 III. Zwischenergebnis 134–134
- 169–170 III. Stellungnahme 169–170
- 208–213 IV. Eigener Standpunkt 208–213
- 213–216 B. Besitzanalogie 213–216
- 216–216 IV. Fazit 216–216
- 216–217 D. Zwischenergebnis 216–217
- 218–220 Kapitel 6: Endergebnis 218–220
- 221–224 Literaturverzeichnis 221–224