Stärkung der Informationsrechte des Landesparlaments in Bezug auf beabsichtigtes Regierungshandeln
Eine Untersuchung auf der Grundlage der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Zusammenfassung
Der Bedeutungsverlust der Landesparlamente gegenüber dem Bund, aber auch gegenüber den Landesregierungen wird vielfach beschrieben. Ein Ansatzpunkt für eine Stärkung des Gewichts der Landtage ist die Verbesserung ihres Informationsstandes, insbesondere im Hinblick auf beabsichtigtes Regierungshandeln. Die Arbeit untersucht anhand der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, wie ein Recht des Landesparlaments auf frühzeitige Unterrichtung über Vorhaben der Landesregierung verfassungsrechtlich realisiert werden könnte. Diskutiert wird namentlich die Umsetzung eines entsprechenden Informationsrechts durch ein einfaches Gesetz, eine Vereinbarung zwischen Parlament und Regierung sowie eine Änderung der Verfassung. Untersucht werden jeweils auch die Möglichkeiten der Beteiligten, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
- 39–127 A. Einfaches Gesetz 39–127
- 167–168 III. Rechtsschutz 167–168
- 171–183 Literaturverzeichnis 171–183