Die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
Der Beitrag der Umwelthaftungs-Richtlinie 2004/35/EG unter dem Aspekt der Versicherbarkeit
Zusammenfassung
Jährlich entstehen in Milliardenhöhe Schäden an der Umwelt. Es ist deshalb unabdingbar, dass der Gesetzgeber steuernd eingreift. Eine Grundlage hat die europäische Umwelthaftungsrichtlinie geschaffen: Entstehen im Zusammenhang mit bestimmten beruflichen Tätigkeiten ökologische Schäden (Umweltschäden) oder drohen solche, soll der Betreiber gegenüber dem Staat haften.
Die neugeschaffene Schadenskategorie birgt erhebliche Unsicherheiten, was dazu führt, dass Versicherungsschutz nicht umfassend zu entwickeln ist. Soweit die Haftung nicht vollständig abzuwälzen ist, ist die Richtlinie nur dann ökonomisch effizient zu nennen, wenn sie zusätzliche Anreize zur Vermeidung von Umweltschäden gibt.
Dem geht die Arbeit aus rechts- und versicherungswissenschaftlicher sowie ökonomischer Sicht nach.
- 11–14 Gliederung 11–14
- 19–31 1. Einleitung 19–31
- 32–191 2. Hauptteil 32–191
- 192–198 3. Ergebnis und Ausblick 192–198
- 199–232 Anhang 199–232
- 199–211 Synopse 199–211
- 211–213 Abbildungsverzeichnis 211–213
- 213–232 Literaturverzeichnis 213–232