Der Schutz von Minderheitsaktionären bei Unternehmensübernahmen nach dem WpÜG
Unter besonderer Berücksichtigung des "Acting in Concert"
Zusammenfassung
Übernahmen börsennotierter Unternehmen werden in der Bundesrepublik Deutschland durch das WpÜG erstmals verbindlich geregelt. Ein Schutzziel des WpÜG ist die Stärkung der rechtlichen Stellung von Minderheitsaktionären bei Unternehmensübernahmen. In der Arbeit werden nach einer Untersuchung der Gründe für die besondere Schutzbedürftigkeit der Minderheitsaktionäre die übernahmerechtlichen Vorschriften für den Minderheitenschutz analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten gezeigt. Dabei finden die Änderungen des WpÜG durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz und das Risikobegrenzungsgesetz Berücksichtigung. Den Schwerpunkt der Darstellung bildet die Untersuchung des äußerst praxisrelevanten „Acting in Concert“.
- 21–26 Einleitung 21–26
- 33–34 III. Fazit 33–34
- 50–50 IV. Fazit 50–50
- 56–57 III. Fazit 56–57
- 62–62 III. Fazit 62–62
- 76–76 III. Fazit 76–76
- 86–87 III. Fazit 86–87
- 109–110 III. Fazit 109–110
- 179–179 V. Fazit 179–179
- 182–182 III. Fazit 182–182
- 184–188 II. Auslegungsgrundsätze 184–188
- 188–188 III. Fazit 188–188
- 206–207 II. Rechtsfolgen 206–207
- 207–207 III. Fazit 207–207
- 222–224 IV. Rechtsfolgen 222–224
- 249–249 V. Fazit 249–249
- 250–252 Schlussbetrachtung 250–252
- 253–272 Literaturverzeichnis 253–272