Mehr Opferschutz ohne Abbau liberaler Strukturen im Verständnis der Prinzipien der Strafprozessordnung
Dargestellt am Beispiel des verbesserten Zeugenschutzes in § 255a Abs. 2 StPO
Zusammenfassung
Das Strafverfahren ist täterorientiert. Jedoch wird der Antagonismus zwischen Staat und Täter schrittweise erweitert, die verletzte Person dringt – nicht ohne skeptische Kritik – in das Strafverfahren ein.
Die Autorin untersucht das sich hierbei entwickelnde strafprozessuale Dreieck und die Veränderungen am Beispiel des Zeugenschutzes. Ausgangspunkt ist die Frage, ob Opferschutz ein Prinzip des Strafverfahrens ist. Darauf aufbauend wird anhand der Grundsätze des Strafprozesses untersucht, ob in § 255a Abs. 2 StPO eine ausreichende Balance zwischen den verschiedenen Interessen der Verfahrensbeteiligten geschaffen wurde sowie Ausweitungen der Norm zu empfehlen sind und welche Alternativen bestehen.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 11–16 Einleitung 11–16
- 211–265 Teil III: Ist eine Ausdehnung des § 255a Abs. 2 StPO aus Opferschutzgründen geboten? 211–265
- 266–270 Zusammenfassung 266–270
- 271–290 Literaturverzeichnis 271–290