Verantwortliche beim Namen nennen - Täter haben ein Gesicht
Symposium der Arbeitsgruppe "Aufarbeitung und Recht" im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrec
Zusammenfassung
Seit Mitte 2008 befindet sich die gesamte Szene für die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit in Aufruhr. Es häufen sich die Fälle, in denen unter Bezug auf ein angebliches "Recht auf Vergessen", die Lebach I-Entscheidung des BVerfG oder allgemein auf ein angebliches "Recht, anonym zu bleiben" seriöse Publikationen aller Art angegriffen und verboten werden, in denen Stasi-Täter beim Namen genannt werden.
Die notwendige Diskussion dieses Themas in der Öffentlichkeit wird nur dann zu befriedigenden Ergebnissen führen, wenn sie besser fundiert und breiter als bisher geführt werden kann. Deshalb veranstaltete die Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am 17.3.2009 zusammen mit dem Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin an der Freien Universität Berlin das Symposium „Verantwortliche beim Namen nennen – Täter haben ein Gesicht. Namensnennung von Tätern zwischen Aufarbeitungsinteresse und Persönlichkeitsrecht“. Auf dem Symposium wurde ausgehend vom politischen Willen des Gesetzgebers die Problematik und Notwendigkeit der Benennung von Täter-Namen bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts aus politischer, rechtswissenschaftlicher, historischer, politikwissenschaftlicher, rechtspolitischer, publizistischer und datenschutzrechtlicher Sicht vorgestellt und diskutiert. Die Publikation enthält die überarbeiteten und aktualisierten Vorträge der Referenten des Symposiums.
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- 7–8 Vorwort 7–8
- 79–82 Autorenverzeichnis 79–82