Der 'Denkzettel' Fahrverbot
Eine kritische Bestandsaufnahme seines straf-, jugendstraf- und ordnungswidrigkeitrechtlichen Anwendungsbereiches
Zusammenfassung
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die rechtsdogmatisch relevante Frage, inwieweit die Kriminalrechtsfolge Fahrverbot (§ 44 StGB) gleichzeitig als Rechtsfolge einer typischen Jugendverfehlung (§ 44 StGB i.V.m. § 8 Abs. 3 JGG) und einer Verkehrsordnungswidrigkeit (§ 25 StVG) fungieren kann.
Unter diesem Blickwinkel werden zunächst das Wesen und die Funktion des Fahrverbotes als sog. „Denkzettel“ herausgearbeitet. Anschließend wird das Fahrverbot in das jeweilige Sanktionssystem eingeordnet und die Voraussetzungen für seine Anordnung und Vollstreckung kritisch hinterfragt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Fahrverbot im Strafrecht noch nicht den Platz einnimmt, der ihm ursprünglich vom Gesetzgeber zugedacht war. Dazu bedarf es in erster Linie einer zurückhaltenden Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB. Im Jugendstrafrecht verstößt die Verhängung des Fahrverbotes nach derzeitiger Rechtslage gegen das Analogieverbot gemäß Art. 103 Abs. 2 GG. Neben der Verhängung einer Geldbuße für eine begangene Verkehrsordnungswidrigkeit vermag das Fahrverbot als sog. „Denkzettel“ nicht zu fungieren, es entfaltet für den Betroffenen vielmehr Strafwirkung.
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- 19–28 A. Einleitung 19–28
- 51–54 4. Fazit 51–54
- 112–116 4. Dauer und Wirksamkeit 112–116
- 125–139 3. Anrechnung 125–139
- 143–151 IX. Rechtsmittel 143–151
- 157–158 4. Fazit 157–158
- 158–160 XI. Zwischenergebnis 158–160
- 175–176 4. Fazit 175–176
- 176–178 1. Argumente pro 176–178
- 178–183 2. Argumente contra 178–183
- 195–196 4. Fazit 195–196
- 196–196 IV. Zwischenbilanz 196–196
- 196–209 V. Aktuelle Reformbestrebungen – Verankerung des Fahrverbotes als Zuchtmittel im JGG 196–209
- 209–209 2. Fazit 209–209
- 209–209 VI. Zwischenergebnis 209–209
- 212–214 2. Sanktionssystem 212–214
- 234–234 IV. Fazit 234–234
- 235–240 E. Schlussbetrachtung 235–240
- 241–248 Literaturverzeichnis 241–248