Die Organhaftung bei der monistisch strukturierten Europäischen Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland
Zusammenfassung
Die Einführung einer monistischen Verwaltungsstruktur für Aktiengesellschaften wird als die „größte Innovation“ für Deutschland bezeichnet. Die Bestrebungen großer deutscher Unternehmen, die interne Verwaltungsstruktur an ein anglo-amerikanisch geprägtes monistisches System anzunähern, haben das Bedürfnis nach einer monistischen Verwaltungsstruktur in Deutschland deutlich gemacht. Zur Frage der Organhaftung enthält die SEVO in Art. 51 SEVO nur eine rudimentäre europarechtliche Rahmenregelung für die Haftung der Mitglieder des Verwaltungsorgans der monistisch strukturierten SE, verweist im Übrigen aber auf das jeweilige nationale Recht. Daher geht die Studie für den Bereich der Organhaftung in einem ersten Schritt der Frage nach, inwieweit die für die dualistisch strukturierte deutsche AG von der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft entwickelten Grundsätze auf die deutsche monistisch strukturierte SE übertragen werden können. Führt dieser durch die Verweistechnik der SEVO und des deutschen Ausführungsgesetzes (SEAG) vorgegebene methodische Ansatz nicht zu angemessenen Lösungen, so entwickelt das Werk in einem zweiten Schritt eigene Lösungsvorschläge.
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- 21–29 Einleitung 21–29
- 64–72 I. Lösungsansätze 64–72
- 96–98 A. Organstellung 96–98
- 98–228 B. Pflichtverletzung 98–228
- 228–229 C. Verschulden 228–229
- 229–229 D. Schaden 229–229
- 229–232 E. Kausalität 229–232
- 232–235 F. Rechtsfolge 232–235
- 280–290 Zusammenfassung 280–290
- 291–304 Literaturverzeichnis 291–304