Zusammenfassung
Die Modifikation der Vorlagepflichten für Urkunden und Augenscheinsgegenstände im Rahmen der Reform des Zivilprozessrechts im Jahr 2002 hat die Frage aufgeworfen, ob das Discovery-Verfahren nach US-amerikanischem Vorbild Einzug in den deutschen Zivilprozess gehalten hat.
Die Untersuchung zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen die Prozessparteien und prozessfremde Dritte aufgrund der novellierten §§ 142 und 144 ZPO zur Vorlage der in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände verpflichtet werden können. Die neuen Vorschriften werden auf der Grundlage des überkommenen Systems der Informationsbeschaffung im deutschen Zivilprozess, der bisherigen Novellierungstendenzen sowie vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen eingehend untersucht, um Inhalt, Reichweite und Grenzen der Mitwirkungspflichten zu bestimmen.
- 25–30 Einleitung 25–30
- 125–131 A. USA 125–131
- 131–136 B. England 131–136
- 136–139 C. Frankreich 136–139
- 139–143 D. Österreich 139–143
- 146–146 A. Einführung 146–146
- 163–165 F. Zusammenfassung 163–165
- 277–278 D. Zusammenfassung 277–278
- 285–288 C. Weigerungsrechte 285–288
- 295–296 E. Zusammenfassung 295–296
- 312–314 D. Ausblick 312–314
- 315–321 Literaturverzeichnis 315–321