Die virtuelle Hauptversammlung
Voraussetzungen von und Probleme bei der Durchführung einer ergänzend oder vollkommen virtuellen Aktionärshauptversammlung über das Internet
Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht, inwieweit die Hauptversammlung einer deutschen Aktiengesellschaft unter Nutzung des Internets durchgeführt werden darf. Trotz seines technischen Potenzials wird das Internet für Hauptversammlungen bisher restriktiv eingesetzt. Es könnte helfen, die geringen Teilnehmerzahlen auf Hauptversammlungen zu erhöhen.
Der Autor untersucht die Bestandteile der Hauptversammlung auf die rechtliche Zulässigkeit der Durchführung über das Internet und setzt sich kritisch mit der restriktiven herrschenden Meinung in der juristischen Literatur auseinander.
Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine vollständig über das Internet durchgeführte Aktionärs-Hauptversammlung nach geltendem Recht zulässig ist. Der Interneteinsatz ermöglicht den Aktionären eine preiswerte, flexible Teilnahme. Das Internet kann die Hauptversammlung damit in ihrer Funktion als oberstes Organ der Aktiengesellschaft fördern.
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- 21–26 § 1 Einleitung 21–26
- 52–54 E. Fazit zu § 2 52–54
- 55–57 A. Kostengründe 55–57
- 57–57 B. Unsachlichkeit 57–57
- 62–63 F. Fazit zu § 3 62–63
- 66–67 I. Das Internet 66–67
- 77–78 C. Fazit zu § 4 77–78
- 111–113 C. Fazit zu § 5 111–113
- 117–117 IV. Teilnehmerzahl 117–117
- 117–118 B. Die Mindermeinung 117–118
- 118–144 C. Eigene Stellungnahme 118–144
- 118–119 I. Wortlautauslegung 118–119
- 140–144 V. Ökonomische Auslegung 140–144
- 144–145 D. Fazit zu § 6 144–145
- 147–157 II. Einberufung 147–157
- 168–169 V. Stimmrecht 168–169
- 169–174 VI. Auskunftsrecht 169–174
- 174–176 VII. Rederecht 174–176
- 176–180 VIII. Niederschrift 176–180
- 183–183 I. Formlose Einführung 183–183
- 186–186 E. Fazit zu § 7 186–186
- 190–196 B. Bewertung 190–196
- 192–196 III. Umsetzung 192–196
- 197–201 § 9 Résumé 197–201
- 197–200 A. Présentation sommaire 197–200
- 200–201 B. Evaluation 200–201
- 201–201 III. Mise en pratique 201–201
- 202–225 Anhang Der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)“ 202–225
- 202–203 A. Normadressaten 202–203
- 203–205 I. Formale Anforderungen 203–205
- 207–208 I. Online-Teilnahme 207–208
- 208–209 II. Briefwahl 208–209
- 209–210 IV. Nachbereitung 209–210
- 210–225 E. Fazit 210–225
45 Treffer gefunden
- „... Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung795. II. Einberufung Ein Bereich, in dem das Internet bereits früh ...” „... eingesetzt wurde, stellt die Einberufung der Hauptversammlung dar. Die herkömmlichen Gesellschaftsblätter ...” „... , vgl. oben, § 2 D. II. 3., 6. 148 1. Medien für die Einberufung Die Hauptversammlung wird üblicherweise ...”
- „... müssen börsennotierte Gesellschaften ab der Einberufung neben dem Einberufungsschreiben alle der ...” „... Gesellschaft müsste deshalb nach Versand der Einberufungsmitteilung laufend prüfen, ob die Einberufung im ...” „... 203 B. Einberufung der Hauptversammlung I. Formale Anforderungen 1. Mitteilungen in europaweit ...”
- „... , S. 1 ff. 1045 Vgl. Grundmann/Winkler, ZIP 2006, 1421 (1424). 203 B. Einberufung der Hauptversammlung ...” „... . § 121 Abs. 4 AktG einlädt, hat sie die Einberufung nach § 121 Abs. 4a Reg-E ARUG „solchen Medien zur ...” „... ihrer, bisher schon aus § 25 AktG resultierenden Pflicht genügt, die Einberufung im Bundesanzeiger zu ...”
- „... Hauptversammlung 146 I. Information der Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung 146 II. Einberufung 147 1. Medien ...” „... für die Einberufung 148 a. Pflichtpublikation im elektronischen Bundesanzeiger 148 b. Zusätzliche ...” „... . Inhalt der Einberufung 154 12 a. Aktive Mitteilungspflichten 155 b. Passive Auslagepflichten 156 III ...”
- „... außerplanmäßige und Zeit raubende Einberufung einer Hauptversammlung decken. Problematisch bleiben allerdings ...” „... Entscheidung könnte dann aber bereits zu spät kommen. Noch problematischer gestaltet sich die Einberufung einer ...” „... verbundenen zeitlichen Vorlauf und finanziellen Aufwand eingeschränkt235. Denn die Einberufung einer ...”
- „... Internetseite der Gesellschaft sollte die Einberufung den Aktionären auch auf Wunsch elektronisch übermittelt ...” „... elektronischen Geschäftsverkehr189. Es sollte die Einberufung und Stimmrechtsausübung in der 181 Vgl. den ...” „... Verifikation des Urhebers, zu. Im Aktienrecht wurden außerdem die formalen Anforderungen an die Einberufung ...”
- „... Abs. 3 AktG einberufen. Bei Anwesenheit aller Aktionäre kann darüber hinaus die Hauptversammlung gem ...” „... Anforderungen an die Einberufung einer Hauptversammlung. So begründen z. B. auch geringfügige Verstöße gegen ...” „... . § 121 Abs. 6 AktG ohne Beachtung von Einberufungsvorschriften durchgeführt werden. Schließlich ...”
- „... AktG von seiner Mitteilungspflicht frei, wenn der Aktionär ihm nach der Einberufung der ...” „... . Zwischenfazit zu § 7 A. Die Einberufung zur Hauptversammlung ist unproblematisch vollständig auf elektronischem ...” „... Wege möglich886. Nur börsennotierte Aktiengesellschaften dürfen bis zum 31.12.2008 die Einberufung ...”
- „... elektronisch erteilen, sofern er sich legitimiert885. VII. Zwischenfazit zu § 7 A. Die Einberufung zur ...” „... Aktiengesellschaften dürfen bis zum 31.12.2008 die Einberufung nicht auf den elektronischen Bundesanzeiger beschränken ...” „... fördert die elektronische Einberufung. Eine Ausnahme bildet Art. 5 Abs. 4 S. 2 der Richtlinie. Danach sind ...”
- „... elektronisch erteilen, sofern er sich legitimiert885. VII. Zwischenfazit zu § 7 A. Die Einberufung zur ...” „... Aktiengesellschaften dürfen bis zum 31.12.2008 die Einberufung nicht auf den elektronischen Bundesanzeiger beschränken ...” „... fördert die elektronische Einberufung. Eine Ausnahme bildet Art. 5 Abs. 4 S. 2 der Richtlinie. Danach sind ...”
- „... elektronisch erteilen, sofern er sich legitimiert885. VII. Zwischenfazit zu § 7 A. Die Einberufung zur ...” „... Aktiengesellschaften dürfen bis zum 31.12.2008 die Einberufung nicht auf den elektronischen Bundesanzeiger beschränken ...” „... fördert die elektronische Einberufung. Eine Ausnahme bildet Art. 5 Abs. 4 S. 2 der Richtlinie. Danach sind ...”
- „... wird den notwendigen Interneteinsatz vor allem für die Einberufung und die Stimmrechtsausübung ...” „... Kosten-Nutzen-Verhältnis. Danach muss der Aufwand für die Einberufung einer Hauptversammlung in einem angemessenen ...” „... Hauptversammlungszuständigkeiten auswirken. Außerplanmäßige Hauptversammlungen dürfen nur einberufen werden, wenn der Aufwand in ...”
- „... abgewickelt werden. Nur börsennotierte Gesellschaften müssen ihre Einberufung zu einer Hauptversammlung ...” „... weitgehender zu gewähren sein, als es die derzeitige Rechtslage zulässt. So wird die Einberufung in Zukunft ...”
- „... Einsatz des Internets leichter ausüben können. Im Einzelnen sollte den Gesellschaften die Einberufung zur ...” „... Einberufung der Hauptversammlung mit Zeit, Ort und Tagesordnung sowie Vollmachtsformulare zur Beauftragung ...” „... internetgestützten Einberufung der Hauptversammlung gem. Art. 5 der Richtlinie auch die weit reichenden ...”
- „... Voraussetzungen der Briefwahl müssen in der Einberufung gem. § 121 Abs. 3 S. 3 b) Reg-E ARUG mitgeteilt und ...” „... ARUG fördert den Interneteinsatz vor und in der Hauptversammlung. Die Einberufung und nahezu alle damit ...”
- „... entgegenstehen. In diesem Zusammenhang kommen die Einberufung zur Hauptversammlung, die Ausübung des Frage- und ...” „... erforderlichen Handlungen für die Einberufung und Abhaltung einer Hauptversammlung auf ihre Internettauglichkeit ...”
- „... . Einberufung Ein Bereich, in dem das Internet bereits früh eingesetzt wurde, stellt die Einberufung der ...”
- „... könnten zu außerordentlichen Hauptversammlungen kurzfristig und preiswert einberufen werden, um über die ...” „... S. 2 AktG herleiten, nach dem bei der Einberufung der Hauptversammlung der Ort derselben anzugeben ...”
- „... können über das Internet abgewickelt werden. Nur börsennotierte Gesellschaften müssen ihre Einberufung zu ...” „... Einberufung in Zukunft schwerpunktmäßig über das Internet erfolgen müssen. Außerdem hat die Gesellschaft alle ...”
- „... einberufen. Bei Anwesenheit aller Aktionäre kann darüber hinaus die Hauptversammlung gem. § 121 Abs. 6 AktG ...” „... ohne Beachtung von Einberufungsvorschriften durchgeführt werden. Schließlich ermöglichte das Gesetz zur ...”
- „... ist8. Die Hauptversammlung wird an einen bestimmten Ort einberufen, an dem die Aktionäre – zumeist ...” „... zugelassen. So ist die Einberufung gem. § 25 S. 1 AktG verpflichtend im elektronischen Bundesanzeiger bekannt ...”
- „... Entwurf Regelungen zu den Medien, mit denen die Einberufung durchgeführt werden muss, zu der Möglichkeit ...” „... zur Einberufung sollten nicht übernommen werden, denn die deutschen Bestimmungen sind ausführlicher ...”
- „... Fehler feststellt, z. B. hinsichtlich der Einberufung der Hauptversammlung, kann er die Beurkundung ...” „... folgende Anforderungen: Die Einhaltung der Einberufungsvorschriften und die Erstellung des ...” „... – über das Internet ausüben. Eine Prüfung der Einberufungsunterlagen und des Teilnehmerverzeichnisses ist ...”
- „... wird den notwendigen Interneteinsatz vor allem für die Einberufung und die Stimmrechtsausübung ...”
- „... Voraussetzungen der Briefwahl müssen in der Einberufung gem. § 121 Abs. 3 S. 3 b) Reg-E ARUG mitgeteilt und ...”
- „... außerplanmäßige und Zeit raubende Einberufung einer Hauptversammlung decken. Problematisch bleiben allerdings ...”
- „... dadurch erschwert, dass bei der ungeschriebenen Zuständigkeit der Hauptversammlung die Einberufung nicht ...”
- „... Interneteinsatz vor allem für die Einberufung und die Stimmrechtsausübung ausweiten. So wird die ...”
- „... 1080. Die Voraussetzungen der Briefwahl müssen in der Einberufung gem. § 121 Abs. 3 S. 3 b) Reg-E ARUG ...”
- „... bei der ungeschriebenen Zuständigkeit der Hauptversammlung die Einberufung nicht nur zeitlich möglich ...”
- „... unterliegen gem. § 122 Abs. 2 HS 1 AktG den gleichen formellen Erfordernissen wie die Einberufung der ...”
- „... Aktionärsrechtsrichtlinie erweitert die Auslagepflichten der Gesellschaft. Diese hat die zur Einberufung auf ihrer ...”
- „... Einberufung zu streichen, vgl. Schubert (Hrsg.), Akademie für Deutsches Recht 1933–1945, Bd. I, S. 486. 98 ...”
- „... die außerplanmäßige und Zeit raubende Einberufung einer Hauptversammlung decken. Problematisch bleiben ...”
- „... Erfordernissen wie die Einberufung der Hauptversammlung gem. § 122 Abs. 1 AktG863. Anträge gem. § 122 Abs. 2 AktG ...”
- „... Hauptversammlung. Die Einberufung und nahezu alle damit verbundenen Informationen können Aktiengesellschaften ...” „... , Thomas/Gierke, Olaf: Das Recht der Aktionäre auf Einberufung einer Hauptversammlung, NZG 2004, S. 494 ff ...”
- „... nunmehr gem. § 30a Abs. 1 Nr. 1b WpHG ihren Aktionären mit der Einberufungsmitteilung zur Hauptversammlung ...”
- „... die Pflichtmitteilungen der Gesellschaft von ihrem Heimatland aus einsehen. Die Einberufungsfrist für ...”
- „... Gesellschaft von ihrem Heimatland aus einsehen. Die Einberufungsfrist für eine Hauptversammlung ist jedoch ...”
- „... , welche die Ortswahl in das freie Ermessen des Einberufungsorgans oder der einfachen ...”
- „... , welche die Ortswahl in das freie Ermessen des Einberufungsorgans oder der einfachen ...”
- „... , welche die Ortswahl in das freie Ermessen des Einberufungsorgans oder der einfachen ...”
- „... erlaubt es den AGs, die Einberufungsmitteilung an Aktionäre durch Satzung auf die elektronische Form zu ...” „... Weitergabe der Einberufungsmitteilung gem. § 128 Abs. 1 S. 2 Reg-E ARUG ebenfalls auf die elektronische Form ...” „... ihre Internetseite in der Einberufungsmitteilung angeben. Diese bloße Benennung der Internetseite ...”
- „... Hauptversammlung einsetzen will. Im Gegensatz zu den Einberufungsbestimmungen eröffnet § 118 Reg-E ARUG ...”
- „... Einberufungsbestimmungen eröffnet § 118 Reg-E ARUG Gesellschaften die Möglichkeit, unabhängig von ihrer Börsennotierung den ...”