Zusammenfassung
Die Assistententagung widmete sich 2008 unter dem Titel „Freiheit – Sicherheit – Öffentlichkeit“ einem Thema, das gehaltvolle und relevante Beiträge zu einer hochaktuellen Fragestellung erwarten lässt.
Die Rechtswissenschaft begreift Freiheit und Sicherheit klassischerweise als Spannungsverhältnis. Insbesondere im rechtspolitischen Diskurs wird dieses oftmals als ein bipolares Verhältnis verstanden, wonach Gewinne auf der einen Seite regelmäßig zu Verlusten auf der anderen führen.
Dieses Verständnis von Freiheit und Sicherheit erfasst die vielfältigen Dimensionen beider Begriffe nicht hinreichend. Die bipolare Perspektive birgt insbesondere die Gefahr, Freiheit primär als private Freiheit und Sicherheit primär als öffentliche Sicherheit wahrzunehmen. Die Ausübung von Freiheit kann aber zugleich ein öffentlicher Beitrag sein. Dies trifft nicht nur auf Kommunikationsgrundrechte, sondern auf sämtliche Freiheitsrechte zu. Die Ergänzung des Begriffspaars Freiheit und Sicherheit um den Begriff der Öffentlichkeit soll diese Funktion von Freiheit stärker zur Geltung bringen und einer bipolaren Verengung entgegenwirken.
Dies erscheint insbesondere mit Blick auf neue rechtswissenschaftliche Herausforderungen angebracht. Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit wird zunehmend in mehrpoligen und ebenenübergreifenden Konstellationen verhandelt. Neue Akteure treten sowohl als Träger von Freiheit als auch als Gewährleister von Sicherheit auf. Gleichzeitig bilden sich neue Instrumente und Strukturen zur Gestaltung von Freiheit und Sicherheit heraus. Der Begriff der Öffentlichkeit steuert wichtige Aspekte für die Analyse, Kritik und rechtliche Einhegung dieser Phänomene bei. So verbinden sich damit beispielsweise Fragen nach Transparenz, Partizipation, der Bedeutung des öffentlichen Raums und dem Gemeinwohl.
Ebenso stellt sich aber die Frage, welchen Veränderungen die Strukturen der Öffentlichkeit selbst unterliegen. Ziel der Tagung ist es, die Wechselbezüge von Freiheit, Sicherheit und Öffentlichkeit anhand verschiedener Rechtsgebiete zu erarbeiten.
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