Zusammenfassung
Die Bedeutung und Effektivität des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entscheidet sich anhand der Beweislastverteilung. Diese Arbeit befasst sich mit dem prozessualen Herzstück des AGG (§ 22) und klärt anhand dieser Norm die zahlreichen offenen Fragen zur Beweislast bei Benachteiligungen. Der Autor vergleicht die Vorschrift mit anerkannten Instituten des Beweisrechts, überprüft bestehende Auslegungsansätze und entwickelt die These, dass § 22 AGG eine gesetzliche widerlegliche Tatsachenvermutung darstellt. Dabei werden die Auswirkungen dieser These differenziert nach den verschiedenen Benachteiligungsformen des § 3 AGG untersucht. Im Vordergrund stehen dabei auch die Besonderheiten der Beweislastverteilung bei mittelbaren Benachteiligungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Untersuchung des Anwendungsbereiches des § 22 AGG. Thematisiert wird die Beweissituation bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, bei Ansprüchen außerhalb des AGG und auch bei Ansprüchen von Betriebsräten, Gewerkschaften sowie Antidiskriminierungsverbänden. Zuletzt analysiert der Autor – auch für die Praxis – eine Vielzahl von einzelnen Tatsachen und ob diese Indizien im Sinne von § 22 AGG darstellen.
- 17–19 Einleitung 17–19
- 39–40 A. Einleitung 39–40
- 53–54 C. Ergebnis 53–54
- 64–64 C. Ergebnis 64–64
- 64–66 A. Einführung 64–66
- 74–75 C. Ergebnis 74–75
- 75–78 A. Einleitung 75–78
- 120–122 F. Belästigungen 120–122
- 122–122 G. Ergebnis 122–122
- 122–125 § 11 Der Gegenbeweis 122–125
- 125–125 D. Dokumentationspflicht 125–125
- 129–129 C. Vorgaben des EuGH 129–129
- 129–130 D. Eigene Ansicht 129–130
- 131–133 A. Einführung 131–133
- 146–147 A. Einführung 146–147
- 148–172 C. Ausschreibungen 148–172
- 175–176 A. Einführung 175–176
- 176–180 B. Indizien 176–180
- 183–189 Literaturverzeichnis 183–189