Zurechenbarkeit von Retterschäden bei Brandstiftungsdelikten nach dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts
Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Brandstifters für Retterschäden. Retter können im Rahmen des durch den Brandstifter ausgelösten Rettungseinsatzes (konkret) gefährdet, verletzt oder gar getötet werden. Da die Brandstiftung praktisch immer mit einem Rettungseinsatz einhergeht, ist eine Verantwortung des Brandstifters für Retterschäden naheliegend. Da für professionelle Retter höhere Rettungsanforderungen als für private Retter gelten, wird zwischen den beiden Retterarten strikt differenziert. Da eine Rettungsverpflichtung dem Rettungseinsatz seine Freiwilligkeit nimmt, ist eine Verantwortung für Retterschäden grundsätzlich zu bejahen. Der Verantwortungszuschnitt ist jedoch nicht grenzenlos. Sofern der Retter aufgrund eines persönlich vorwerfbaren Fehlers zu Schaden kommt, entfällt der Verantwortungszusammenhang. Die in dieser Arbeit abstrakt gewonnenen Befunde werden anhand von praktischen Beispielsfällen erläutert und vertieft.
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- 17–20 Einleitung 17–20
- 23–25 III. Kausalkette 23–25
- 27–28 C. Fallgruppen 27–28
- 30–31 II. Frisch 30–31
- 32–53 F. Private Retter 32–53
- 32–33 I. Allgemeines 32–33
- 33–36 II. Rechtsprechung 33–36
- 36–53 III. Literatur 36–53
- 56–57 II. Roxin 56–57
- 57–58 III. Otto 57–58
- 58–59 IV. Frisch 58–59
- 62–63 VI. Stellungnahme 62–63
- 63–64 I. Einleitung 63–64
- 64–73 II. Literatur 64–73
- 81–81 I. Allgemeines 81–81
- 86–88 I. Allgemeines 86–88
- 98–120 IV. Literatur 98–120
- 180–180 I. Allgemeines 180–180
- 189–189 I. Allgemeines 189–189
- 195–196 I. Allgemeines 195–196
- 205–206 I. Allgemeines 205–206
- 211–218 C. Fälle 211–218
- 211–212 I. Allgemeines 211–212
- 212–215 II. Fall 1 212–215
- 215–215 III. Fall 2 215–215
- 215–217 IV. Fall 3 215–217
- 217–218 V. Fall 4 217–218
- 219–232 Literaturverzeichnis 219–232