Der Status quo der urheberrechtlichen Schranken für Bildung und Wissenschaft
Eine Untersuchung anhand der konventions- und europarechtlichen sowie der verfassungsrechtlichen Vorgaben
Zusammenfassung
In Bildung und Wissenschaft ist der Einsatz vielfältiger Medien, insbesondere auch unter Rückgriff auf modernste Techniken, unentbehrlich. In diesen Bereichen treffen die widerstreitenden Interessen von Nutzern und Rechteinhabern vor allem unter fiskalischen Gesichtspunkten in sensiblem Maße aufeinander. Dem Gesetzgeber obliegt es, mittels der urheberrechtlichen Schranken zwischen ihnen eine ausgewogene Balance zu schaffen. Die Autorin zeigt auf der Basis einer eingehenden Interessenanalyse unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur die geltende Rechtslage auf, würdigt sie kritisch und entwickelt Reformansätze, besonders auch im Hinblick auf das urheberrechtliche Öffentlichkeitsverständnis.
- 17–22 Einführung 17–22
- 45–68 2. Kapitel: Internationaler und europäischer Rahmen für das nationale Schrankensystem im UrhG 45–68
- 59–68 C) Dreistufentest 59–68
- 210–211 I. Allgemeines 210–211
- 211–212 II. Wahrnehmungspraxis 211–212
- 214–216 Fazit der Untersuchung 214–216
- 217–228 Literaturverzeichnis 217–228
6 Treffer gefunden
- „... einfachgesetzliche Konkretisierung in den §§ 12 bis 14 UrhG findet, sowie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des ...” „... Urhebers.52 Auch der persönlichkeitsrechtliche Schutz des Urhebers besteht aber nicht schrankenlos ...” „... . Diesbezüglich unterliegt das Urheberrecht den allgemeinen Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung.53 II. Kunst ...”
- „... 14 UrhG findet, sowie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Urhebers.52 Auch der ...” „... persönlichkeitsrechtliche Schutz des Urhebers besteht aber nicht schrankenlos. Diesbezüglich unterliegt das Urheberrecht den ...” „... allgemeinen Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung.53 II. Kunst- und Wissenschaftsfreiheit Die durch Art. 5 ...”
- „... gesetzliche Verpflichtung des Urhebers festgeschrieben ist, ob er sein Werk der Allgemeinheit zustimmungsfrei ...” „... persönlichkeitsrechtlichem Bezug, während die Frage nach der Vergütung von eigentumsrechtlicher Relevanz ist.58 Der Entzug ...”
- „... 23 1. Kapitel: Verfassungsrechtlicher Bezug des Schrankensystems im UrhG – allgemein und spezifisch ...” „... Laien anschaulich wie folgt: „Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Gegenstand des geistigen Eigentums das ...” „... durch Fotokopieren, S. 5; Anschaulich auch Herter im Hinblick auf den allgemeinen Sprachgebrauch ...”
- „... der Allgemeinheit gebietet, verwehrt ist, über die unkörperliche Verwertung seines Werkes zu bestimmen ...” „... zur Verbundenheit durch persönliche Beziehungen (?) Allgemeines Die persönliche ...” „... durch persönliche Beziehungen Zugestimmt wird der allgemeinen Meinung, dass für eine persönliche ...”
- „... allgemeine Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz, NJW 1989, S. 857 ff. Jarass, Hans / Pieroth, Bodo ...” „... mittels Videorecorder – Allgemeine Rechtsgrundlagen und spezielle Lösungsmöglichkeiten für Zwecke der ...” „... Urheberrechts zugunsten der Allgemeinheit, Baden-Baden, 1998. (Zit.: Leinemann, Die Sozialbindung). Leistner ...”