Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenen-System
Unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte
Zusammenfassung
Die Ausgestaltung des europäischen Mehrebenen-Systems befindet sich nach verschiedenen höchstrichterlichen Entscheidungen und vor einem eventuellen Verbindlichwerden der Europäischen Grundrechtecharta sowie einem Beitritt der EU zur EMRK in einer wichtigen Phase. Die Untersuchung beschäftigt sich mit einem bedeutenden Aspekt dieser Problematik: dem Verhältnis zwischen BVerfG und EGMR. Hierzu wird ein vertiefter Blick auf den aktuellen Entwicklungsstand der EMRK geworfen – wie er sich u.a. in der neueren Rechtsprechung des EGMR zum Gestaltungsspielraum der Staaten bei der Urteilsumsetzung ausdrückt. Sodann werden die Wirkungen der Entscheidungen des EGMR im deutschen Recht inter partes und erga omnes analysiert, speziell auch im Vergleich zu denjenigen des BVerfG. Es erweist sich, dass bei divergierenden Entscheidungen von EGMR und BVerfG verschiedene Konfliktszenarien für den nationalen Rechtsanwender entstehen. Im Zentrum der Untersuchung steht die Beantwortung der Frage, wie diese Konfliktsituationen aufgelöst werden können. Hierfür wird das Verhältnis zwischen BVerfG und EGMR auch im Kontext des Grundrechtsschutzes im Dreiecksverhältnis BVerfG – EuGH – EGMR analysiert.
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- 29–34 Einleitung 29–34
- 469–498 Literaturverzeichnis 469–498