Zusammenfassung
Zahlreiche Vergleichsstudien haben erhebliche Defizite des deutschen Schulsystems aufgezeigt. Ein besonderes Problem scheint darin zu bestehen, dass der Zugang zu den einzelnen Schulformen in allen Bundesländern nicht nur von der Leistung der Schüler sondern maßgeblich von ihrer Herkunft abhängt. Insbesondere Kinder aus Migrantenfamilien und aus sozial schlechter gestellten Verhältnissen haben deutlich schlechtere Chancen, einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen. Dieser empirische Befund deutet auf strukturelle Defizite des deutschen Schulsystems und wirft die Frage auf, wie sich die empirischen Befunde zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen verhalten.
Das Werk untersucht den Inhalt der völker- und europarechtlichen Grundlagen eines Rechts auf Bildung und arbeitet die Reichweite der entsprechenden Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland heraus. Näher analysiert werden besonders die Verpflichtungen aus dem UNESCO-Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie dem 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Darüber hinaus hinterfragen die Autoren, ob und in wie weit die bildungsrechtlichen Regelungen des nationalen Rechts und hier besonders das Schulrecht der deutschen Länder den völkerrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind.
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- 15–15 Gutachtenauftrag 15–15
- 16–16 Gutachten 16–16
- 83–107 I. Das Recht auf Bildung im Grundgesetz und seine Umsetzung durch den Bundesgesetzgeber 83–107
- 107–124 A. Baden-Württemberg 107–124
- 124–134 B. Bayern 124–134
- 134–140 C. Berlin 134–140
- 140–146 D. Brandenburg 140–146
- 146–151 E. Bremen 146–151
- 151–156 F. Hamburg 151–156
- 156–164 G. Hessen 156–164
- 168–172 I. Niedersachsen 168–172
- 172–178 J. Nordrhein-Westfalen 172–178
- 178–183 K. Rheinland-Pfalz 178–183
- 183–186 L. Saarland 183–186
- 186–190 M. Sachsen 186–190
- 190–194 N. Sachsen-Anhalt 190–194
- 194–198 O. Schleswig-Holstein 194–198
- 198–202 P. Thüringen 198–202
- 208–218 Zusammenfassung 208–218
- 213–213 Völkergewohnheitsrecht 213–213