Selektiver Schutz universaler Menschenrechte
Eine multikausale Erklärung des Interventionsverhaltens von Demokratien
Zusammenfassung
Warum greifen Demokratien in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen nur selektiv ein? Dieser Frage wird auf der Grundlage des Interventionsverhaltens der USA und der BRD in jeweils fünfzehn Fällen nachgegangen. Es zeigt sich, dass klassische Theorieansätze wie der Neorealismus, der Liberalismus und der Konstruktivismus zur Beantwortung zwar notwendige, aber keine hinreichenden Variablen bieten. Aufbauend auf dieser Erkenntnis erfolgt die Entwicklung eines multikausalen Ansatzes, in dem von der Existenz einer „Responsibility to Protect“ ausgegangen wird - einer Norm, die aufgrund mangelnder Klarheit allein relativ einflusslos bleibt und deren Nichtbefolgung sich als Regelfall erweist. Durch Verknüpfungen mit den notwendigen Variablen der klassischen Theorieansätze gelingt es dem Autor jedoch, zwei spezielle Interaktionen zu identifizieren, mit denen die Selektivität im Interventionsverhalten weitgehend erklärt werden kann.
- 39–48 3.1. Neorealismus 39–48
- 48–58 3.2. Liberalismus 48–58
- 136–143 5.1.1. Angola 136–143
- 143–153 5.1.2. DR Kongo 143–153
- 160–165 5.1.4. Guinea Bissau 160–165
- 165–172 5.1.5. Jugoslawien 165–172
- 172–177 5.1.6. Republik Kongo 172–177
- 177–183 5.1.7. Liberia 177–183
- 198–203 5.1.10. Sierra Leone 198–203
- 203–209 5.1.11. Sri Lanka 203–209
- 209–219 5.1.12. Sudan 209–219
- 219–225 5.1.13. Venezuela 219–225
- 230–231 5.2.4. VN-Interventionen 230–231
- 295–295 7.1.4. Zwischenergebnis 295–295
- 304–305 7.2.3. Zwischenergebnis 304–305
- 307–308 7.3. Ergebnis 307–308
- 317–336 Literaturverzeichnis 317–336