Festlegung von Stromnetzentgelten in Deutschland und Österreich
Eine vergleichende Untersuchung der bei den behördlichen Verfahren auftretenden Rechtsfragen
Zusammenfassung
Der Autor vergleicht regulierungsrechtliche Probleme des deutschen und österreichischen Energierechts miteinander. Es werden zunächst die verfahrensrechtlichen Fragen untersucht, die seit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2005 in Deutschland bei der Stromnetzentgeltfestlegung aufgetreten sind. In einem zweiten Schritt wird das österreichische Regulierungsregime mit den dort diskutierten Rechtsfragen hinsichtlich der Entgeltfestlegung dargestellt. Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich bereits sehr früh – im Jahr 1999 – die behördliche Vorab-Kontrolle der Stromnetzentgelte eingeführt. Wesentlicher Unterschied bei der Entgeltbildung ist, dass in Deutschland an die Netze der einzelnen Unternehmen als Regelungsgegenstand angeknüpft wird, wohingegen in Österreich für bundesweit definierte Netzbereiche einheitliche Tarife durch Verordnung erlassen werden. Dieser Unterschied wirkt sich sowohl auf die behördlichen Verfahren als auch auf die Rechtsschutzmöglichkeiten aus, die Netzbetreiber und -kunden bzgl. der Entgeltfestlegung haben. Diese Auswirkungen werden untersucht und in einer vergleichenden Bewertung einander gegenübergestellt. Am Ende stehen ein Fazit und eine Empfehlung für die Modifikation des deutschen Regelungssystems.
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- 21–25 I. Einleitung 21–25
- 21–23 1. Einführung 21–23
- 23–24 2. Fragestellung 23–24
- 30–34 4. Netzentgelte 30–34
- 46–48 5. Tarifbehörden 46–48
- 82–87 b) Eilverfahren 82–87
- 107–111 d) Verfassungsbeschwerde 107–111
- 111–113 e) Eilverfahren 111–113
- 113–115 5. Zusammenfassung 113–115
- 116–116 a) Einleitung 116–116
- 123–124 f) Zusammenfassung 123–124
- 124–124 a) Einführung: 124–124
- 139–139 g) Zusammenfassung 139–139
- 147–147 3. Eilverfahren 147–147
- 150–150 5. Zusammenfassung 150–150
- 151–152 a) Begriff 151–152
- 152–153 b) Ziel und Funktionen 152–153
- 153–153 2. Auswahl 153–153
- 157–160 c) Gemeinschaftsrecht 157–160
- 160–161 4. Zusammenfassung 160–161
- 163–164 2. Regulierungsbehörden 163–164
- 164–164 a) Netzstrukturen 164–164
- 167–167 a) Kostenermittlung 167–167
- 168–169 a) Deutschland 168–169
- 169–171 b) Österreich 169–171
- 172–174 7. Zusammenfassung 172–174
- 172–173 a) Gemeinsamkeiten 172–173
- 173–173 b) Unterschiede 173–173
- 176–177 b) Rechtsschutz 176–177
- 177–182 2. Genehmigungsfiktion 177–182
- 199–200 6. Zusammenfassung 199–200
- 201–210 1. Netzbetreiber 201–210
- 208–210 e) Zusammenfassung 208–210
- 210–212 2. Netzkunden 210–212
- 210–211 a) Deutschland 210–211
- 211–211 b) Österreich 211–211
- 211–212 c) Zusammenfassung 211–212
- 214–216 4. Zusammenfassung 214–216
- 221–228 Literaturverzeichnis 221–228
18 Treffer gefunden
- „... ) Zulässigkeit der alternativen Ermächtigung Zunächst ist zu klären, ob die österreichische Verfassung eine ...” „... bestimmte Rechtssatzform für das Handeln der Verwaltung vorschreibt und damit eine alternative Ermächtigung ...” „... zur Vollziehung eines Gesetzes angewendet wird658. c) Alternative Ermächtigung nach dem ElWOG Die ...”
- „... zur Vollziehung eines Gesetzes angewendet wird658. c) Alternative Ermächtigung nach dem ElWOG Die ...”
- „... festlegt135. Auf der Grundlage dieser Ermächtigungen hat das BMwA 1999 sowohl die so genannte ...” „... Verordnungsermächtigung für die Systemnutzungstarife-Verordnung geschaffen werden. Auf der Basis der neuen Ermächtigung ...” „... erfolgen hat. Der VfGH entschied im Jahr 2000, dass die Ermächtigungsgrundlagen in den §§ 25 und 34 ElWOG ...”
- „... im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. Mai 2002, Nr. 102. Ermächtigung für den Verordnungserlass ist ...” „... Tarifbestimmung in Form einer Verordnung zu erlassen203. Von dieser Ermächtigung wurde bisher nicht Gebrauch ...” „... Ermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, die Grundsätze zur Tarifbestimmung durch Verordnung ...”
- „... ) Zulässigkeit der alternativen Ermächtigung Zunächst ist zu klären, ob die österreichische Verfassung eine ...” „... bestimmte Rechtssatzform für das Handeln der Verwaltung vorschreibt und damit eine alternative Ermächtigung ...”
- „... Verordnung festzulegen, zulässig ist. b) Zulässigkeit der alternativen Ermächtigung Zunächst ist zu klären ...” „... vorschreibt und damit eine alternative Ermächtigung des Gesetzgebers an die Behörde verbietet, sich für die ...”
- „... von Materien auf eine Ermächtigung in der Verfassung, nach der er zur Regelung eines Sachgebietes ...” „... festlegt135. Auf der Grundlage dieser Ermächtigungen hat das BMwA 1999 sowohl die so genannte ...”
- „... Tarifbestimmung in Form einer Verordnung zu erlassen203. Von dieser Ermächtigung wurde bisher nicht Gebrauch ...” „... Ermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, die Grundsätze zur Tarifbestimmung durch Verordnung ...”
- „... a) Einführung: 124 b) Zulässigkeit der alternativen Ermächtigung 124 c) Alternative ...” „... Ermächtigung nach dem ElWOG 125 d) Auffassung der Netzbetreiber: Verordnungsform unzulässig 126 e ...”
- „... belastenden Verwaltungsaktes ist nur zulässig, wenn eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung ...” „... jedoch gerade nicht ohne hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage möglich. Auch die weitere ...”
- „... festlegt135. Auf der Grundlage dieser Ermächtigungen hat das BMwA 1999 sowohl die so genannte ...”
- „... alternative Ermächtigung zulässig, weil hier eine Vielzahl verschiedener Fälle unterschiedlicher ...” „... “ hinsichtlich Abfolge und Inhalt in der Weise, dass die alternative Ermächtigung an die Behörde eingeschränkt ...”
- „... festgelegt und § 25 Abs. 1 ElWOG enthält die alternative Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung oder von ...”
- „... . Ermächtigung für den Verordnungserlass ist § 12 Abs. 3 E-RBG. 193 § 12 E-RGB i. V. m. § 3 Abs. 2 AGZ-VO. ...”
- „... Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften, ? einer fehlenden oder fehlerhaft angewendeten Ermächtigung ...”
- „... oder Verordnung? – Gedanken zur alternativen Ermächtigung am Beispiel der §§ 24, 55 EIWOG, ÖZW 2003, S ...”
- „... einer dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts genügenden Ermächtigungsgrundlage260. Die Voraussetzungen ...” „... der Ermächtigungsgrundlage seien zu prüfen und eine Abwägung der in Frage stehenden öffentlichen ...”
- „... Ermächtigungsgrundlage260. Die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage seien zu prüfen und eine Abwägung der in Frage ...”