Zusammenfassung
Das Werk behandelt die Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme, eine angesichts der Verbreitung des Tatherrschaftsgedankens rückläufige Diskussion. Losgelöst vom Begriff „Tatherrschaft“ wird die Mittäterschaft – anhand der sog. „additiven Mittäterschaft“ – konsequent auf ihre gesetzliche Regelung in § 25 Abs. 2 StGB zurückgeführt. Die entwickelte Lösung, eine teilweise Renaissance der formal-objektiven Theorie, mag dem Einwand fehlender argumentativer Flexibilität und somit mangelnder Praxistauglichkeit ausgesetzt sein. Demgegenüber steht die Rückbesinnung auf eine echte Tatbestandsbezogenheit, die den dahinterstehenden verfassungsrechtlichen Garantien die notwendige Geltung verschafft.
- 21–23 Einleitung 21–23
- 32–32 2. Fazit 32–32
- 57–59 3. Kritik 57–59
- 65–68 3. Kritik 65–68
- 69–71 3. Kritik 69–71
- 73–80 4. Kritik 73–80
- 82–84 4. Kritik 82–84
- 85–85 3. Kritik 85–85
- 87–88 3. Kritik 87–88
- 107–107 VI. Zwischenergebnis 107–107
- 194–196 Abschließendes Fazit 194–196
- 197–202 Literaturverzeichnis 197–202