Zusammenfassung
Die Durchsetzung von Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung in Zusammenhang mit der Insolvenz natürlicher Personen hat sich zu einem der meistdiskutierten Probleme des Insolvenzrechts entwickelt. § 302 Nr. 1 InsO nimmt solche Forderungen von der Restschuldbefreiung aus; nach einer Gesetzesänderung im InsO-ÄndG 2001 gilt das aber nur noch, wenn der Gläubiger sie im Insolvenzverfahren in bestimmter Form angemeldet hatte.
Daneben regelt die InsO nur fragmentarisch, wie die wirtschaftliche Reichweite der künftigen Restschuldbefreiung bereits im Insolvenzverfahren festgelegt werden soll. Letztlich muss die Frage des besonderen Schuldgrundes in das insolvenzrechtliche Verfahren zur Prüfung und Feststellung von Forderungen integriert werden, wodurch sich ein komplexes System rechtlicher Befugnisse, Pflichten und Lasten von Schuldnern, Gläubigern und Insolvenzverwaltern ergibt. Die Arbeit geht diesen verfahrensrechtlichen Problemen nach und zeigt die Handlungsoptionen auf, die sich den Beteiligten im Insolvenzverfahren eröffnen. Untersucht wird aber auch, welche Ansprüche trotz erteilter Restschuldbefreiung durchsetzbar bleiben und wie sie noch vollstreckt werden können.
- 63–66 II. Zeitpunkt 63–66
- 124–125 I. Statthaftigkeit 124–125
- 125–126 II. Streitgegenstand 125–126
- 143–146 V. Zuständigkeit 143–146
- 146–146 VII. Kosten 146–146
- 146–148 VIII. Streitwert 146–148
- 148–161 C. Unbeschränkter Widerspruch gegen Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung 148–161
- 148–157 I. Schuldnerwiderspruch 148–157
- 162–165 II. Zuständigkeit 162–165
- 165–172 III. Prüfungsumfang 165–172
- 172–173 IV. Hinweispflicht 172–173
- 226–242 III. Klaglast 226–242
- 257–260 Kapitel 6: Ergebnisse 257–260
- 261–270 Literaturverzeichnis 261–270