Zusammenfassung
Auf der Grundlage der Konzeption der Abwägung normativer Argumente werden eine Theorie autonomer Normbegründung sowie eine Theorie des Rechts entwickelt, die dessen normativen Charakter und die Notwendigkeit der Rechtfertigung des Rechts aufgrund der Idee individueller Autonomie ernst nimmt. Kritisiert werden kognitive Konzeptionen moralischer Autonomie wie die Kants, propositionale Konzeptionen normativer Argumenten sowie insbesondere die Rechtstheorie Robert Alexys.
Es wird aufgezeigt, wie Prinzipien als Gründe für Abwägungsurteile konzipiert werden können, welche Richtigkeits- und Objektivitätsansprüche für Abwägungsurteile begründbar sind, ohne eine kognitive Bestimmbarkeit des Abwägungsergebnisses vorauszusetzen, und welche Autonomierechte anzuerkennen sind. Auf dieser Grundlage werden Rechtsbegriff und Rechtsgeltung, juristische Interpretation und Abwägung, die Theorie gerichtlicher Kontrollkompetenzen, das Verhältnis von Recht zu praktischer Vernunft und Moral sowie die Konzeption von Grund- und Menschenrechten analysiert.
Die Prinzipientheorie des Rechts bildet einen langjährigen Forschungsschwerpunkt des Autors. Die Arbeit fasst das Ergebnis dieser Forschungen zusammen.
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- 15–18 Einleitung 15–18
- 64–65 VI. Fazit 64–65
- 93–95 VI. Fazit 93–95
- 117–118 VI. Fazit 117–118
- 127–135 II. Rechtsgeltung 127–135
- 149–151 V. Fazit 149–151
- 167–169 V. Fazit 167–169
- 172–183 III. Abwägungsregeln 172–183
- 191–192 VI. Fazit 191–192
- 209–210 VI. Fazit 209–210
- 224–225 IV. Fazit 224–225
- 237–238 V. Fazit 237–238
- 244–252 IV. Grundrechte 244–252
- 252–252 V. Fazit 252–252
- 253–258 Resümee 253–258
- 259–266 Literatur 259–266
- 267–268 Sachregister 267–268
- 269–270 Personenregister 269–270